Feldversuch G8 gescheitert

Nur noch neun Schulen in Hessen bieten den neuen Fünftklässlern das verkürzte Abitur an. 203 Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen sind bereits wieder zu G9 zurückgekehrt. Elf Schulen bieten G8 und G9 parallel an.

Die Zahlen nannte Kultusminister Prof. Lorz in seiner Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum verkürzten Abitur nach acht Jahren.

Die Einführung des verkürzten Abiturs ging ursprünglich auf ökonomische Überlegungen der Bertelsmann-Stiftung zurück. Einfach zusammengefasst sollte die Schulzeit verkürzt und die Lebensarbeitszeit verlängert werden. Nicht reflektiert wurde die Reife der Schüler und Schülerinnen während des Turboabiturs sowie bei Eintritt in ein Studium mit 17 Jahren. Daher verwunderte es nicht, dass Rückmeldungen der Universitäten trotz gutem Notenschnitt ein deutliches Nachlassen der Studierfähigkeit der G8-Abiturienten ergaben.

Das sieht der Kultusminister in seiner Antwort freilich anders: „Die Leistungen der hessischen Schülerinnen und Schüler des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8) waren nicht schlechter als die der Schülerinnen und Schüler des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G9). In einem aktuellen Leistungsvergleich des Hessischen Kultusministeriums für das erste Jahr der gymnasialen Oberstufe schnitten die G8-Schülerinnen und -Schüler zum Teil sogar besser ab als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler, die ein Jahr länger die Mittelstufe besucht hatten. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass es nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den beiden betrachteten Gruppen gibt.“

Warum trotzdem fast alle Schulen zu G9 zurückgekehrt sind, erklärt der Kultusminister nicht. Dabei wäre die Antwort einfach: Jede Frucht braucht Zeit zum Reifen, erst recht unsere Kinder und Jugendlichen. So liegt im Scheitern von G8 die Chance, dass das Abitur mit G9 wieder zu dem führt, was es früher war: ein Reifezeugnis.

Sprachkurse vor der Einschulung – AfD begrüßt CDU-Vorstoß

Sprachkurse vor der Einschulung – AfD begrüßt CDU-Vorstoß

„Ein Kind, das kaum deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muss eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muss seine Einschulung auch zurückgestellt werden.“ Mit dieser in der Tat zutreffenden Aussage in der „Rheinischen Post“ vom 06. August 2019 löste der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Carsten Linnemann, nicht nur in den Reihen von SPD, Linken und Grünen, sondern auch bei einem Teil seiner eigenen Parteikollegen Schnappatmung und Beißreflexe aus. Lediglich von der AfD kam Zustimmung.

Der Vorstoß ist indessen richtig und wichtig. Zum Einen wird damit eine Debatte über ein Thema angestoßen, das in der öffentlichen Wahrnehmung bislang zu kurz gekommen ist. In deutschen Grundschulen liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund bei rund 50 Prozent, in Ballungsräumen deutlich darüber. Um diesen Kindern vom ersten Schultag an eine möglichst gute Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass sie dem Unterricht sprachlich folgen können. Das ist die eigentliche und folgerichtige Botschaft Linnemanns.

Weil diese Kinder nach ihrer Einschulung zuerst einmal Deutsch lernen müssen, kann zwangsläufig der Fokus der übrigen unterrichtlichen Bildungsangebote nicht auf der Vermittlung eigentlicher Bildungsstandards liegen. In Konsequenz dessen weisen diese Kinder bereits zu Beginn ihres Bildungswegs erhebliche Lerndefizite auf, die sich häufig durch die gesamte Schullaufbahn ziehen: bundesweit gingen im Jahr 2017 18,1% der ausländischen Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss von der Schule ab. In Hessen sind es „nur“ 10,3%, immerhin der „beste“ Wert aller Bundesländer.

Unglücklicherweise sind Kinder mit Muttersprache Deutsch bereits in der Grundschule über diese Entwicklungen gleichermaßen betroffen. Gelingt keine Binnendifferenzierung innerhalb zunehmend heterogener Lerngruppen, bleibt es nicht aus, dass auch für sie notwendige Bildungsinhalte auf der Strecke bleiben. Die Ergebnisse aus dem IQB-Bildungstrend 2016 führen jedem vor Augen: die Kenntnisse der Viertklässler in Mathematik und Deutsch haben sich im Vergleich zur letzten Studie im Jahr 2011 deutlich verschlechtert. Dabei müssten in einer zunehmend differenzierten Leistungsgesellschaft, die sich vor gewaltige, auch globale Herausforderungen gestellt sieht, gerade eine Anhebung der Bildungsstandards sichergestellt werden, nicht aber deren Absenkung.

Wir können es uns in Hessen daher nicht leisten, wenn 10,3% der ausländischen Schüler die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen und infolgedessen eine oft lebenslange Alimentation durch den Steuerzahler aufgebracht werden muss. In Hamburg waren es übrigens 12,4%, immerhin ebenfalls deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,1%. Hessen und Hamburg haben gemeinsam, das, was CDU-Mann Linnemann fordert, wird bereits seit Jahren umgesetzt, in Hessen werden, beginnend 12 Monate vor der Einschulung, freiwillige Vorlaufkurse zum Erwerb von Deutschkenntnissen angeboten. Verfügen schulpflichtige Kinder bei ihrer Einschulung nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, können sie vom Schulbesuch zurückgestellt werden und besuchen in dieser Zeit einen verpflichtenden Deutschkurs. In Hamburg müssen Kinder zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren Alter, wenn sie noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, entweder eine Vorschule besuchen, oder sie erhalten zusätzlich zum Kindergartenbesuch jede Woche vier Stunden nachmittäglichen Deutschunterricht.

Der Vorstoß Linnemanns ist unter aufgeklärten Bildungspolitikern nichts Neues: die AfD hat bildungspolitische Forderungen wie diese bereits früh gestellt. Insofern kommt der Vorschlag Linnemanns um Jahre zu spät. Immerhin, er spricht aus, was ureigenes Anliegen der AfD war und ist.

Gewalt an Hessens Schulen rückläufig?

Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage „Gewalt an Schulen“ durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juli 2019 lässt auf den ersten Blick Rückläufigkeit erkennen: so wurden im Jahr 2017 1.513 Gewaltdelikte an Hessens Schulen erfasst, hingegen liegt die Zahl für 2018 niedriger, nämlich bei 1.294 Fällen.

Auf den zweiten Blick erfährt man aus der Antwort des Kultusministeriums, dass dem Rückgang von 219 Fällen im Vergleich zu 2017 allerdings eine Zunahme der Opfer um insgesamt 160 entgegenstehen. Besonders auffällig ist, dass mit 646 Fällen im Jahr 2018 die weiblichen Opfer im Vergleich zu 2017 um 140 Fälle und die Anzahl der Opfer unter den Kindern (jünger als 14 Jahre) von 594 im Jahr 2017 um 131 auf 725 im Jahr 2018 angestiegen sind. Während die Anzahl der Vorfälle also abnahm, nahm insgesamt die Anzahl der Opfer von Gewaltdelikten an Schulen im Jahr 2018 dennoch zu.

Von einer Entspannung der Situation an Hessens Schulen kann demnach nicht wirklich die Rede sein. Im Vergleich zu 2017 mit insgesamt 6.079 Straftaten mit „Tatörtlichkeit Schule“ war der Rückgang auf 5.936 Fälle im Jahr 2018 nur marginal.

Bei den genannten Zahlen handelt es sich nur um solche Fälle, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden, mithin um Straftaten, die der Polizei auch tatsächlich bekannt wurden. Da Delikte wie Prügeleien auf dem Schulhof oder auch Diebstahl häufig nicht von Betroffenen zur polizeilichen Anzeige gebracht werden, dürfte die Dunkelziffer um einiges höher liegen.

Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gewaltprävention im schulischen Kontext zeigen bei weitem noch nicht die gewünschte Wirkung. Der Einsatz von UBUS-Kräften (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) an Grundschulen sowie weiterer Schulpsychologen können im besten Fall nur versuchen, Symptome zu beheben. Die Ursachen, die überwiegend in der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu finden sind, werden nicht angegangen.

Der eigentliche Auftrag der Schulen, die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, wird von Jahr zu Jahr bedauerlicherweise zugunsten einer durch verschiedene Ursachen erzwungenen sozialpädagogischen Betreuung vieler Schulpflichtigen zurückgedrängt.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 20. März 2019 durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Wie sieht es mit der Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen aus?

Geht es nach der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, ist die Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen nicht in Gefahr. Sie könne es auch gar nicht sein, es gelte schließlich das Hessische Hochschulgesetz (HHG) § 1 Abs. 2 (Satz 1), wonach Mitglieder und Angehörige der Hochschulen ihre Grundrechte nach Art. 5 Grundgesetz (Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit) wahrnehmen können.

So weit, so richtig. Wäre da im HHG § 1 Abs. 2 nicht Satz 2: „Die Inanspruchnahme der Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entbindet nicht von der Rücksicht auf die Rechte anderer und von der Beachtung der Regelungen, die das Zusammenleben in der Hochschule ordnen.“

Dieser Satz muss offenbar als Rechtfertigung einer lauten linksorientierten Minderheit an Hochschulen herhalten, jeglichen kritischen Diskurs über aus ihrer Sicht unliebsame Themen zu unterbinden. Oder es zumindest öffentlich und medienwirksam zu versuchen. Als Totschlagargument für solche Themen und Referenten kommen nicht selten Begriffe wie „Rassismus“, „antimuslimischer Rassismus“ oder „Rechtspopulismus“ zum Einsatz. Einfach ausgedrückt: Jegliche Meinung links der Mitte ist aus Sicht dieser Menschen eine „mangelnde Rücksicht auf ihre Rechte“ und ist nicht förderlich für „das Zusammenleben in der Hochschule“. Ergo muss man dagegen vorgehen.

So geschehen am 25. April 2019 an der Goethe-Universität in Frankfurt. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam und Direktorin des Instituts für Ethnologie an der Goethe-Universität Frankfurt, plante für den 08. Mai 2019 eine Konferenz unter dem Thema „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung“. Diskutieren sollten hochkarätige deutsche und muslimische Befürworter und Gegner des Kopftuchs. Alleine das Thema löste einen Beißreflex unter der mutmaßlich linken und muslimischen Studentenschaft aus, die in der öffentlichen Rufmordkampagne „Schröter_raus“ gipfelte. Außer der Absage der Konferenz wurde vehement die Enthebung Prof. Schröters von ihrer Position an der Goethe-Universität gefordert. Der Vorwurf: „Anti-muslimischer Rassismus“. Die Minderheit, die diese Rufmordkampagne an einer der renommiertesten Forscherinnen ihres Gebiets lostrat, scheute sich nicht, zu beanspruchen, sie spräche für alle Studenten.

Die Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Birgitta Wolff, verteidigte in einem offenen Statement die Meinungsfreiheit an ihrer Hochschule, die Konferenz konnte stattfinden.

Im Oktober 2017 musste allerdings eine ebenfalls von Prof. Schröter an der Goethe-Universität geplante Veranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, nach Protest von 60 Wissenschaftlern abgesagt werden.

Die beiden genannten Vorfälle sind nicht die Einzigen ihrer Art, sollen aber exemplarisch aufzeigen, wie durch eine Minderheit versucht wird, eine linke Diskurshoheit an Universitäten und Hochschulen durchzusetzen. Mit gesetzlich garantierter Freiheit der Forschung hat dies freilich nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund habe ich am 02. Mai 2019 eine Kleine Anfrage „Goethe-Universität Frankfurt: Besorgniserregender Trend gegen die Meinungsfreiheit“ an die Landesregierung eingereicht. Diese sowie die ausführliche Beantwortung durch die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst vom 19. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Mangelndes Interesse an Integrations- und Sprachkursen

20.906 in Hessen lebende Migranten mit guter Bleibeperspektive begannen im Jahr 2018 einen für sie kostenlosen Integrationskurs. Das ist eine magere Quote von 29,4%. 20,2% der Teilnehmenden nahmen an einem Alphabetisierungskurs teil, sie müssen zunächst Lesen und Schreiben lernen. Das kann an unterschiedlichen Faktoren liegen: Geringe Bildung im Heimatland und/oder sie können nur arabische Schriftzeichen lesen und schreiben.

Nur gut die Hälfte dieser Teilnehmer, 56,4%, erreichte mit Beendigung des Kurses das Sprachlevel B1 (einfache Verständigung über vertraute Themen). Da das B1-Level in vielen Fällen nur mündlich erreicht wird, bleibt den Menschen zum Beispiel die Aufnahme in eine Berufsschule häufig verwehrt. So kommen im Arbeitsmarkt, wenn überhaupt, nur Helfertätigkeiten im Niedriglohnsektor in Betracht.

Bei den geduldeten Migranten (0,23%) und Migranten mit Aufenthaltserlaubnis (1,44%) sieht die Teilnehmerquote noch deutlich schlechter aus.

Die Zahlen belegen, dass eine erfolgreiche Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt in weiter Ferne liegt. Es reicht nicht, Migranten in Deutschland aufzunehmen und sie anschließend in den Sozialsystemen zu belassen. Maßnahmen sowohl des Bundes als auch der Landesregierung müssen auf eine bessere Integration abzielen. Dazu gehört, dass das Interesse der Migranten zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen deutlich erhöht wird.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch den Minister für Soziales und Integration können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen. Siehe auch unter dem Menüpunkt „Pressemitteilungen“.

20 Millionen Euro für Beraterverträge

Am 14. Februar 2019 habe ich im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage eingereicht, die Auskunft geben sollte über Beraterverträge der Landesregierung für die vergangene 19. Wahlperiode, wie auch über diejenigen, die in der 20. Wahlperiode Bestand haben.

Hintergrund der Anfrage war die Berichterstattung durch verschiedene Leitmedien, wonach die Bundesregierung gemäß einer Auflistung des Bundesfinanzministeriums von 2005 bis 2019 weit mehr als 1,1 Milliarden Euro für Berater- und Unterstützungsleistungen ausgegeben habe.

Die Beantwortung meiner Anfrage durch die Hessische Landesregierung ergab, dass in der letzten Wahlperiode 155 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 20 Millionen Euro an externe Unternehmen vergeben wurden. Den Löwenanteil hatten das durch die Grünen geführte Umweltministerium (39 Verträge zu insgesamt 5,8 Millionen Euro) und das von der CDU geführte Finanzministerium (45 Verträge zu insgesamt 5,4 Millionen Euro).

Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Landesregierung Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch auswärtige Expertisen einholt, solange die Vergabe von Aufträgen bestimmten Kriterien unterliegen. Mir ist bewusst, dass Beraterverträge außerhalb der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung dem Ziel dienen kann, konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers, sprich der einzelnen Ministerien, hinsichtlich praxisorientierter Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, die den Entscheidungsträgern Hilfen für die Umsetzung von Vorhaben geben.

Dennoch ist zu betonen, dass angesichts eines Kostenvolumens von 20 Millionen Euro für Beraterverträge deren Angemessenheit stets einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen, zumal Staatsminister Axel Wintermeyer bereits ankündigte, es sei eher noch mit einer höheren Summe für die 20. Wahlperiode zu rechnen. Ich rege deshalb an, dass für Beratungs- und Unterstützungsleistungen – wo dies möglich ist – auf eigene Ressourcen in den Ministerien zurückgegriffen wird. Schließlich geht es um Steuergelder.

Die ausführliche Beantwortung durch die Staatskanzlei können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Hessentag in Bad Hersfeld

Uwe Schulz (MdB) und Rolf Kahnt (MdL)

Das 10-tägige Landesfest fand in diesem Jahr vom 07. bis 16. Juni in Bad Hersfeld statt. Neben unzähligen Attraktionen, musikalischen Events sowie kulturellen Darbietungen und Ausstellungen hatten die Landtagsfraktionen die Möglichkeit, sich mit eigenen Ständen auf dem Landesfest interessierten Bürgern vorzustellen.

Der seit 1961 jährlich in wechselnden Städten stattfindende Hessentag, der zugleich das größte und älteste Landesfest in Deutschland ist, lockte rund 862.000 Besucher nach Bad Hersfeld. Im Jahr 1967 war Bad Hersfeld schon einmal Gastgeber des Hessentages.

Am gut besuchten Stand der AfD-Fraktion im hessischen Landtag in Halle 1 waren durchgehend Abgeordnete anwesend, die den Besuchern nicht nur die politischen Zielsetzungen der AfD nahebrachten, sondern auch kleine Giveaways, wie Informationsmaterial, Kugelschreiber oder Luftballons verteilten.

Auch prominente Unterstützung gab es am AfD-Stand: Uwe Schulz, hessischer Bundestagsabgeordneter der AfD aus Gießen, nutzte die Gelegenheit, den Dialog mit Bürgern und hessischen Landtagsabgeordneten zu suchen. Gastgeber der nächsten Hessentage sind: 2020 Bad Vilbel, 2021 Fulda und 2022 Haiger.

Rede Rolf Kahnt, MdL, am 07.02.2019 im Hessischen Landtag, Aktuelle Stunde: „Schülerdemos während der Unterrichtszeit“

 

Herr Prä­si­dent,

ver­ehr­te Kol­le­gin­nen und Kollegen,

 

wer hät­te das gedacht: Schu­le schwän­zen wird zum Regel­fall. Die Älte­ren unter uns wis­sen noch, wie schwer das Schwän­zen frü­her war und wel­che Fol­gen es nach sich zog. Heu­te geht es viel ein­fa­cher: frei­tags wird „blau gemacht“, statt am regu­lä­ren Unter­richt teil­zu­neh­men. Ein Zau­ber­wort hilft dabei, was nicht Schu­le machen darf. Ist ein Som­mer mal ein rich­ti­ger war­mer Som­mer, dann ist das eine Kata­stro­phe, wenn im Novem­ber der ers­te Schnee fällt, steht eine Eis­zeit bevor. Wer noch anschau­li­che­res benö­tigt, der betrach­te sich Fotos von Eis­bä­ren mit Jun­gen auf trei­ben­den Eis­schol­len oder Staus auf Auto­bah­nen. Das Zau­ber­wort heißt „Kli­ma­wan­del“ oder „Kli­ma­schutz“, wie es einem gefällt.

 

In der gest­ri­gen Ple­nar­sit­zung gefiel es eini­gen, das Hohe Lied über eine 16jährige Schwe­din zu sin­gen, die seit 24 Wochen frei­tags nicht mehr zur Schu­le geht. Wir wis­sen, Schwe­den ist nicht mehr das, was es ein­mal war. Doch dar­um soll es hier nicht gehen. Es geht um Unter­richts­aus­fall, der sonst hier so hef­tig beklagt wird. Kön­nen wir uns das leis­ten, haben wir nicht schon zu vie­le geschei­ter­te Bil­dungs­bio­gra­phien und Sozio­lo­gie­stu­den­ten ohne Abschlüsse?

 

Der Vor­wand fürs Schu­le­schwän­zen heißt: „Fri­days for future“. Wir hal­ten dem ent­ge­gen, unse­re Kids haben „no future“, wenn sie spä­ter ein­mal über kei­ne beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, dafür aber über Dau­er­kar­ten mit beglau­big­ten Demo­teil­nah­men. Ja, das kommt bei Bil­dungs­po­li­ti­kern raus, die es ernst mei­nen mit: „Hey, tea­chers, lea­ve us kids alone“.

 

Um es vor­ne­weg klar zu stel­len: nie­mand spricht jun­gen Men­schen das Recht auf Demons­tra­tio­nen ab. Und freu­en darf man sich gewiss, dass sich jun­ge Men­schen für Poli­tik inter­es­sie­ren. Aber wegen des „Kli­ma­schut­zes“ den Unter­richt zu boy­kot­tie­ren, ist nicht nur falsch, es ver­stößt gegen die all­ge­mei­ne Schul­pflicht: § 69 Abs. 4 des HSchG regelt deut­lich: „Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßig am Unter­richt teil­zu­neh­men.“ Zu mei­nem Erstau­nen, sehen eini­ge das anders, wie man ges­tern ver­neh­men musste.

 

Das Fehl­ver­hal­ten wird auch nicht bes­ser, wenn es nun „Schul­streik“ genannt wird. Weder Schü­lern, noch Leh­rern, steht ein „Streik­recht“ zu.

 

Zwar kön­nen Schü­ler nach § 69 Abs. 3 aus beson­de­ren Grün­den vom Unter­richt beur­laubt wer­den, doch auch das ist klar: ein Recht auf Demons­tra­tio­nen wäh­rend der Unter­richts­zeit fällt nicht unter die­sen Begriff.

 

Auch ein Recht auf Spon­tan­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit, so der Stutt­gar­ter Ver­fas­sungs­recht­ler Hol­ger Zuck, hät­ten Schü­ler nur dann, wenn die Demo nach dem Unter­richt „zu spät käme“. Aber auch das ist bei den Demos für den Kli­ma­schutz defi­ni­tiv nicht der Fall.

 

Eigent­lich ist dazu alles Not­wen­di­ge gesagt. Doch für die, die viel­leicht noch Nähe­res wis­sen möch­ten, zusätz­li­che Hinweise:

 

  1. Es fällt zusätz­lich Unter­richt aus.

 

  1. Schul­lei­tun­gen, die das „Schu­le schwän­zen“ den­noch tole­rie­ren, ver­sto­ßen gegen recht­lich bin­den­de Beschlüs­se der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz aus dem Jahr 1973. Auch der stellv. Pres­se­spre­cher des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums ließ anläss­lich der „Fri­day for Future“-Demos ver­laut­ba­ren, dass „grund­sätz­lich die Schul­pflicht gilt“.

 

  1. Es tut Not, in Erin­ne­rung zu rufen, dass Schu­len welt­an­schau­lich neu­tral sein müs­sen. Die Schü­ler­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit ver­sto­ßen gegen die Neu­tra­li­täts­pflicht der Schulen.

 

  1. Mit frei­täg­li­chen Schü­ler­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit las­sen sich jun­ge Men­schen vor den Kar­ren der Kli­ma­lob­by und deren Zie­le spannen.

 

  1. Frei­täg­lich sich wie­der­ho­len­de Demos wäh­rend der Unter­richts­zeit ber­gen die Gefahr eines „Gewohn­heits­rechts“. Wir kön­nen und wol­len es nicht ver­ant­wor­ten, dass Schü­ler instru­men­ta­li­siert wer­den. Ideo­lo­gien sind damit Tür und Tor geöff­net werden.

 

  1. und letz­tes: es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass bei den frei­täg­li­chen Demos Schü­ler, Eltern und Leh­rer Repres­sio­nen aus­ge­setzt sind, wenn sie an die­sen Demos nicht teil­neh­men. Das wol­len wir nicht dulden.

 

Aus dem Vor­ge­tra­ge­nen folgt: wir for­dern den Kul­tus­mi­nis­ter auf, Schul­lei­tun­gen anzu­wei­sen, dass Demos wäh­rend der Unter­richts­zeit unzu­läs­sig sind und wei­te­re Ver­stö­ße durch­aus Sank­tio­nen nach sich zie­hen können.

 

 

Ansprache des Alterspräsidenten Rolf Kahnt, MdL (AfD) bei der Konstituierung des Hessischen Landtags am 18.01.2019 in Wiesbaden

Anspra­che des Alters­prä­si­den­ten Rolf Kahnt (AfD)

bei der Kon­sti­tu­ie­rung des Hes­si­schen Land­tags in sei­ner 20. Wahlperiode 

am 18.01.2019 im Hes­si­schen Land­tag in Wiesbaden

 

In sei­ner Eröff­nungs­re­de bei der Kon­sti­tu­ie­rung des ers­ten hes­si­schen Land­ta­ges am 19. Dezem­ber 1946,

 

sehr geehr­ten Damen und Herren,

ver­ehr­te Kol­le­gin­nen und Kollegen,

lie­be Ehrengäste,

 

beton­te der Chef der US-Militärregierung, Oberst James New­man, er bli­cke mit berech­tig­tem Stolz auf die Demo­kra­ti­sie­rung Hes­sens. Weni­ge Mona­te zuvor wähl­te die hes­si­sche Bevöl­ke­rung ihre Kreis­ta­ge und Kom­mu­nal­par­la­men­te. Nach zwölf Jah­ren menschen-verachtender Dik­ta­tur und Gewalt­herr­schaft, die welt­weit mil­lio­nen­fa­ches Leid brach­ten, fand in frei­en Wah­len die demo­kra­ti­sche Über­tra­gung poli­ti­scher Ver­ant­wor­tung auf gewähl­te Abge­ord­ne­te statt. Auch wir haben im Rück­blick auf mehr als 70 Jah­re geleb­ter Demo­kra­tie allen Grund, auf die­sen demo­kra­ti­schen Auf­bau stolz und zugleich dank­bar zu sein.

 

Obwohl demo­kra­ti­sche Errun­gen­schaf­ten heu­te als Selbst-verständlichkeit ver­stan­den wer­den, dar­aus erwach­sen­de Ansprü­che müs­sen ste­tig fort­ent­wi­ckelt und gelebt wer­den. Die­se Erkennt­nis fin­det sich bereits in Wil­ly Brandts ers­ter Regie­rungs­er­klä­rung mit der For­mu­lie­rung wie­der: „Wir wol­len mehr Demo­kra­tie wagen“. Das am 28. Okto­ber neu­ge­wähl­te hes­si­sche Par­la­ment fängt zwar neu an, aber nicht von vor­ne. 19 vor­an­ge­gan­ge­ne Wahl­pe­ri­oden kräf­tig­ten die demo­kra­ti­sche Ent­wick­lung Hes­sens, so dass für die 20. Wahl­pe­ri­ode des Land­ta­ges nur zu wün­schen übrig­bleibt, noch mehr demo­kra­ti­sches Mit­ein­an­der zu wagen, und Mut auf­ein­an­der zuzugehen.

 

Hes­sen, mei­ne Damen und Her­ren, ist nicht schwach, es zählt zu den stärks­ten Bun­des­län­dern. Auch geo­gra­fisch gese­hen, kommt kaum einer dar­an vor­bei. Hes­sen, das steht für land­schaft­lich bezau­bernd und öko­no­misch vor­bild­lich. Es ist ein star­kes Flä­chen­land, in dem unse­re Bür­ger täg­lich her­aus­ra­gen­de Leis­tun­gen erbrin­gen, ob in Wirt­schaft, Indus­trie und Han­del, Wis­sen­schaft oder Kul­tur. Vie­le hun­dert­tau­send Ehren­amt­li­che stel­len sich zudem in Poli­tik und Ver­ei­nen mit frei­wil­li­ger Leis­tung in den Dienst unse­rer Gemein­schaft. Sie leis­ten Wert­vol­les. Auch ihnen schul­den wir Respekt und Dankbarkeit.

 

Zu Hes­sens Stär­ken darf man auch den Hes­si­schen Land­tag zäh­len. Er gilt land­läu­fig als „här­tes­tes Par­la­ment Deutsch­lands“1: Weich­ge­spül­te par­la­men­ta­ri­sche Schon­wasch­gän­ge haben hier eher Sel­ten­heits­wert. Man ver­steht sich gut aufs Aus­tei­len, man­cher steckt das nur schlecht weg. Von gewöh­nungs­be­dürf­ti­gen Wech­sel­bä­dern soll­ten sich neu­ge­wähl­te Abge­ord­ne­te jedoch nicht abschre­cken las­sen. Sie gehö­ren zur Spe­zia­li­tät des par­la­men­ta­ri­schen All­tags Wies­ba­dens wie andern­orts das Sau­er­kraut zum Ripp­chen oder der Äppel­woi zum Handkäs’.

 

Mögen dabei die Zuta­ten manch­mal leicht­fer­tig sein, zim­per­lich sind sie nicht. Gar höchs­ter Mund tat kund, poli­ti­schen Wider­spruch zu erle­di­gen „wie frü­her auf dem Bau mit der Dach­lat­te.“2Auch weni­ger Schlag­kräf­ti­ges fin­det sich: „Wir haben frü­her mit Knüp­peln auf­ein­an­der gedro­schen, heu­te pie­ken die Debat­ten­red­ner ein­an­der mit spit­zen Nadeln in den Hin­tern“3. All­ge­mei­ne Kopf­schmer­zen konn­ten schon die „hes­si­schen Ver­hält­nis­se“ bei öfter feh­len­den Mehrheits- oder Regie­rungs­bünd­nis­sen aus­lö­sen. Unwohl­sein die blo­ße Ankün­di­gung einer „bru­talst­mög­li­chen Auf­klä­rung“4nach Unge­reimt­hei­ten in Finan­zie­rungs­fra­gen. Und Kopf­schüt­teln, dass ein Amts­eid in Turn­schu­hen und Jeans abge­legt wird – sicht­ba­rer Aus­druck ver­än­der­ter Kräf­te­ver­hält­nis­se sowie eines Zeit­geis­tes, mit dem Wer­te­wan­del und Kul­tur­bruch einhergingen.

 

Das Wahl­er­geb­nis des 28. Okto­ber doku­men­tiert nicht zum ers­ten Mal in der Geschich­te Hes­sens poli­ti­sche Ver­än­de­run­gen. Heu­te sind sechs Par­tei­en im Lan­des­par­la­ment ver­tre­ten. Mathe­ma­tisch betrach­tet ist die Zahl 6 die ers­te und kleins­te „voll­kom­me­ne Zahl“. Sie wird auch „per­fek­te Zahl“ genannt und ist oft Gegen­stand zah­len­mys­ti­scher Deu­tun­gen. Man­ches davon mag stim­men, doch eines trifft zu: „Wir sind mehr!“5Vol­kes Stim­me hat den Hes­si­schen Land­tag groß wer­den las­sen wie nie: Überhang- und Aus­gleichs­man­da­te haben ihn auf 137 Mit­glie­der – oder gar mehr – anwach­sen las­sen. Dass die­se sich nicht gleich zu Beginn gegen­sei­tig auf die Füße tre­ten, dafür sorg­te die Land­tags­ver­wal­tung. Sie hat ihre orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­ga­ben gewohnt umsich­tig bewäl­tigt. Ihr möch­te ich an die­ser Stel­le einen beson­de­ren Dank aussprechen.

 

Die Zusam­men­set­zung des neu­ge­wähl­ten Land­ta­ges, Ver­druss hin, Freu­de her, ist Spie­gel­bild gesell­schaft­li­cher Wirk­lich­keit und nichts Unge­wöhn­li­ches. Die Koexis­tenz ver­schie­de­ner Inter­es­sen und Lebens­sti­le ent­spricht dem Abbild eines gesell­schaft­li­chen Plu­ra­lis­mus, wie er sich in jeder freiheitlich-demokratischen und rechts­staat­li­chen Ord­nung her­aus­bil­det. Ernst Fraen­kel6, Begrün­der west­deut­scher Demo­kra­tie­theo­rie, wies dar­auf­hin, dass neben Kom­pro­miss­be­reit­schaft jede funk­tio­nie­ren­de, plu­ra­lis­ti­sche Demo­kra­tie zusätz­lich der Spiel­re­geln eines „fair play“ und eines all­ge­mein aner­kann­ten Wer­te­ko­de­xes bedür­fe. Dar­an gera­de heu­te zu erin­nern, erscheint sinn­voll, mei­ne Damen und Herren.

 

Denn nur ein plu­ra­lis­ti­scher Staat erlaubt bei aller inhalt­li­cher Gegen­sätz­lich­keit in der Sache aus­nahms­los allen Mit­glie­dern der Gesell­schaft Mei­nungs­frei­heit, im Gegen­satz zu tota­li­tä­rer Ideo­lo­gie. Ohne Plu­ra­lis­mus gibt es kei­ne Mei­nungs­frei­heit, die ver­pflich­tet ist, sich auf dem Boden unse­res Grund­ge­set­zes zu bewe­gen. Mei­nungs­frei­heit ist also zugleich Mei­nungs­viel­falt, und genau sie fin­det sich in den Kräf­te­ver­hält­nis­sen des 28. Okto­ber wie­der. Über das blo­ße Zah­len­werk hin­aus ent­deckt man das Phä­no­men einer sich selbst erfül­len­den Pro­phe­zei­ung. Aus­ge­rech­net­die im Wahl­kampf von Par­tei­en und Medi­en land­auf, land­ab beschwo­re­ne Diver­si­tät fin­det sich nun tat­säch­lich mit Viel­falt, Bunt­heit, Offen­heit und Tole­ranz im hes­si­schen Par­la­ment wie­der. Manch­mal ist das Schick­sal gnä­dig, mei­ne Damen und Herren.

 

Jede Demo­kra­tie muss für Viel­falt ste­hen. Sie wird sich in ihrer poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung um den Aus­gleich ver­schie­de­ner Inter­es­sen bemü­hen müs­sen, um bes­te Lösun­gen zu fin­den. Die­ser Aus­gleich erscheint heu­te not­wen­di­ger denn je. Die gegen­wär­ti­ge Ver­än­de­rung unse­rer Par­tei­en­land­schaft erklärt sich auch damit, dass immer mehr Men­schen eine Kor­rek­tur eines fest­stell­ba­ren Wer­te­wan­dels für dring­lich erach­ten. Eines Wer­te­wan­dels, der nicht immer Gutes bewirk­te. Man­che poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen wer­den ver­mehrt als rea­li­täts­fer­ne, auch als ein­sei­tig ideologisch-moralisch begrün­de­te wahr-genommen, bei denen Sach- und Fak­ten­po­li­tik für das Gemein­wohl zu kurz kämen.

 

Die­se und ande­re Erschei­nun­gen mögen genug Anlass sein, in die­sem Hohen Haus einen­ar­gu­men­ta­ti­ven Wett­streit um die bes­ten Ideen zu füh­ren. Der eng­li­sche Staats­phi­lo­soph Edmund Bur­ke beton­te bereits, „das Par­la­ment ist kein Kon­gress von Bot­schaf­tern im Diens­te ver­schie­de­ner und feind­li­cher Inter­es­sen, die jeder als Befür­wor­ter gegen ande­re Befür­wor­ter ver­fech­ten müss­te, son­dern das Par­la­ment ist die bera­ten­de Ver­samm­lung einer Nati­on; mit einem Inter­es­se, dem des Gan­zen, das aus der all­ge­mei­nen Ver­nunft des Gan­zen her­vor­geht“7.

 

Abge­ord­ne­te sind Ver­tre­ter des gan­zen Vol­kes. Den­noch ste­hen sie mit ihrem Man­dat in einem beson­de­ren Span­nungs­ver­hält­nis. Es bewegt sich zwi­schen dem ihrer eige­nen Über­zeu­gun­gen, denen ihrer Wäh­ler, gele­gent­lich sogar denen ihrer eige­nen Par­tei. Max Weber, deut­scher Klas­si­ker der Kultur- und Sozi­al­wis­sen­schaf­ten, rät des­halb dazu, „sich um das küm­mern, was den Poli­ti­ker angeht – näm­lich die Zukunft und sei­ne Ver­ant­wor­tung hier­für“8. Ein Poli­ti­ker müs­se sich klar­ma­chen, dass sein Han­deln unter zwei von­ein­an­der grund­ver­schie­de­nen, gegen­sätz­li­chen Maxi­men stün­de: einer gesin­nungs­ethi­schen oder einer ver­ant­wor­tungs­ethi­schen Gesin­nung. Bei­des sei nicht mit­ein­an­der iden­tisch, doch grund­sätz­lich müs­se gel­ten, dass ein Poli­ti­ker für die Fol­gen sei­nes Han­delns auf­zu­kom­men habe9.

 

Lei­den­schaft allein, mei­ne Damen und Her­ren, macht längst nicht zum Poli­ti­ker, das wis­sen wir. Des­halb mahnt Weber an, Poli­tik müs­se „mit dem Kopf gemacht“10wer­den. Es geht also um Ver­ant­wort­lich­keit und Augen­maß, sowie um die Fähig­keit, Rea­li­tä­ten auf sich wir­ken zu las­sen. Das muss ent­schei­den­der Maß­stab allen poli­ti­schen Han­delns sein. Poli­ti­ker kön­nen auch irren, was lei­der nicht zu ver­hin­dern ist. Umso mehr, wenn sie sich von fest­ge­fah­re­nen Mei­nun­gen oder Ideo­lo­gien lei­ten las­sen. Davor warnt Weber und gibt dar­über hin­aus zu beden­ken, dass „selbst eine gute Absicht den Poli­ti­ker von sei­ner Ver­ant­wor­tung nicht ent­las­ten kann“10.

 

Die­ser Ver­ant­wor­tung, mei­ne Damen und Her­ren, müs­sen nun die sechs im Land­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en gerecht wer­den, mögen sie in ihren poli­ti­schen Über­zeu­gun­gen noch so unter­schied­lich sein. Um es noch ein­mal zu unter­strei­chen: diver­gie­ren­de Auf­fas­sun­gen und Inter­es­sen sind Kenn­zei­chen einer funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie. Das Eige­ne darf dabei ver­tei­digt, das Frem­de tun­lichst nicht her­ab­ge­wür­digt wer­den. Was man für sich bean­sprucht, soll man ande­ren nicht ver­sa­gen. Und gewiss steckt in jeder Unter­schied­lich­keit immer­hin auch die Chan­ce, Stär­ken gemein­sam aus­zu­spie­len. Geht es doch um nicht mehr und nicht weni­ger als um das Wohl und den Wohl­stand Hes­sens und sei­ner Bür­ger, ihn zu erhal­ten und zu meh­ren und Scha­den von ihm abzu­wen­den, mei­ne Damen und Herren.

 

Dafür gibt es Hand­lungs­be­darf. In unse­rer Bevöl­ke­rung gibt es trotz gegen­wär­tig öko­no­mi­scher Stär­ke exis­ten­ti­el­le Sor­gen. Wir leben­in Zei­ten mit rapi­de sich nicht immer zum Bes­ten wan­deln­den Ent­wick­lun­gen in Gesell­schaft und Poli­tik, in Kul­tur und Tra­di­ti­on. Wirt­schaft und Indus­trie ste­hen vor einer neu­en indus­tri­el­len Revo­lu­ti­on. Zwar bie­tet­Glo­ba­li­sie­rung vie­le Chan­cen, doch auch Risi­ken. Glo­ba­le Märk­te für Kapi­tal, Güter, Dienst­leis­tun­gen und Arbeits­kräf­te stel­len sowohl die Gren­zen der Natio­nal­staa­ten wie auch die Leis­tungs­fä­hig­keit ihrer Volks­wirt­schaf­ten infra­ge. Es bleibt dring­lich zu fra­gen, wie viel natio­na­le Sou­ve­rä­ni­tät, wie viel Natio­nal­staat, wie vie­le loka­le Volks­wirt­schaf­ten wer­den gebraucht und sind not­wen­dig, wenn allein der tech­ni­sche Fort­schritt in Digi­ta­li­sie­rung, Auto­ma­ti­sie­rung und künst­li­cher Intel­li­genz zu Ver­drän­gungs­wett­be­wer­ben führt, der vor der Arbeits­welt nicht Halt machen wird.

 

Neben öko­no­mi­schen Ver­än­de­run­gen stel­len zudem welt­wei­te Migra­ti­ons­wan­de­run­gen uner­mess­li­che natio­na­le und inter­na­tio­na­le Her­aus­for­de­run­gen dar. Allein die Bevöl­ke­rungs­explo­si­on Afri­kas von heu­te 1,2 Mrd. auf 2,4 Mrd. Men­schen im Jahr 205011wird euro­päi­sche Staa­ten mit Schick­sals­fra­gen kon­fron­tie­ren. Die Fra­ge wird sein, ob sie die­sen gewach­sen sind, und ob sie sie über­haupt bewäl­ti­gen kön­nen. Zudem wird es um die Grund­satz­fra­ge gehen müs­sen, ob es eine Welt ohne Gren­zen, in der Staa­ten ihre eige­ne Sou­ve­rä­ni­tät, ihre eige­ne Kul­tur und ihre Iden­ti­tät auf­zu­ge­ben bereit schei­nen, über­haupt geben kann. Schließ­lich auch dar­um, wie es dabei um die Zukunft der Euro­päi­schen Uni­on bestellt sein wird.

 

Ent­wick­lun­gen wie die­se betref­fen auch das Land Hes­sen. Zudem müs­sen Ant­wor­ten gefun­den wer­den auf:

 

– eine aus­ufernd kos­ten­trei­ben­de Energiepolitik,

– eine bedroh­te Zukunft der Automobilindustrie,

– eine zuneh­men­de Knapp­heit bezahlbaren

Wohn­raums,

– ein immer noch unge­lös­tes Demographieproblem

– sowie auf eine gefähr­de­te Gesundheits- und

Alters­ver­sor­gung.

 

Und Män­gel müs­sen besei­tigt werden:

 

– in inne­rer und äuße­rer Sicherheit,

– im Bildungssystem,

– im Schutz von Natur und Landschaft

– sowie in Infra­struk­tur und Verkehr.

 

Ver­ehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, ich wün­sche uns für die­se Auf­ga­ben viel Kraft, auch Freu­de, und – wo nötig – Gelas­sen­heit und Humor. Und das ein­gangs zitier­te „fair play“. Unser Par­la­ment ist Ort poli­ti­scher Wil­lens­bil­dung, des mit­ein­an­der Redens und des ein­an­der Zuhö­rens, wo übri­gens nie­mand „gestellt“ wer­den muss. Jedem poli­tisch Anders­den­ken­den gebührt Respekt und Ach­tung, wie über­all in unse­rer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft.  Und machen wir eines geschlos­sen deut­lich: kör­per­li­che Angrif­fe auf Poli­ti­ker, gleich gegen wen und wo sie statt­fin­den, sind abscheu­lich und müs­sen mit allen dem Rechts­staat zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln ver­folgt werden.

 

In die­sem Hohen Haus, mei­ne Damen und Her­ren, darf gesagt wer­den, was geht, und was nicht geht. Zu tie­fe­ren Freund­schaf­ten wird das nicht unbe­dingt füh­ren. Immer­hin beacht­lich, womit sich kürz­lich ein Minis­ter schmückt: Für ihn gebe esk­ei­ne „Aus­schlie­ße­ri­tis“. Er weiß, wovon er spricht. Die ges­tern noch Aus­ge­grenz­ten sind heu­te respek­tier­ter Teil des Par­la­ments. So wäre es nur ein Gebot poli­ti­scher Ver­nunft und ein Akt der Nor­ma­li­sie­rung, wenn ein ande­res Krank­heits­bild ein­mal sein Ende fän­de, das der „Aus­gren­ze­ri­tis“ gegen­über poli­tisch Anders­den­ken­den. Das, mei­ne Damen und Her­ren, käme einem rea­len Kli­ma­wan­del gleich. Dazu genüg­te die unein­ge­schränk­te Bereit­schaft, ande­re Stim­men zu hören. Abra­ham Lin­coln war bewusst: „Wer ande­rendie Frei­heit ver­wei­gert,ver­dientsie nicht für sich selbst.“12

Ich dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit.

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1wiki­pe­dia, Hes­si­sche Wahl­pe­ri­oden, Hes­si­scher Landtag

2Zitat wird Hol­ger Bör­ner zuge­schrie­ben, wikipedia

3Zitat wird Albert Oswald zuge­schrie­ben, wikipedia

4Zitat Roland Koch, wikipedia

5Wahl­spruch der Links­grü­nen gegen „Rechts“, Landtagswahlkampf

6wiki­pe­dia, Ernst Fraen­kel, Demokratietheorie

7Edmund Bur­ke, Rede an die Wäh­ler Bris­tols, wikipedia

8Max Weber, Poli­tik als Beruf, München/Leipzig, 1919, Neu­auf­la­ge Köln 2014,

9Max Weber, a.a.O.

10Max Weber, a.a.O.

11wiki­pe­dia, Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung Afrikas

12Zitat wird Abra­ham Lin­coln zuge­schrie­ben, wikipedia

 

 

 

 

 

Neue Duftnoten der GEW: sie grenzt aus, was nicht in ihr ideologisches Konzept passt

Berg­strä­ßer GEW lässt Rolf Kahnt an einer Podi­ums­dis­kus­si­on nicht teilhaben

 Wie der „Berg­strä­ßer Anzei­ger“ in sei­ner Sams­tags­aus­ga­be vom 11.08.2018  ver­öf­fent­lich­te, fin­det am Diens­tag, 14.08.2018, 17 Uhr, eine Podi­ums­dis­kus­si­on im Park­ho­tel „Kro­ne“ in Bensheim-Auerbach zum The­ma „Schu­le am Limit im Bil­dungs­wun­der­land Hes­sen“ statt. Ver­an­stal­ter ist der Kreis­ver­band Berg­stra­ße der Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW). Wie die Redak­ti­on des „Berg­strä­ßer Anzei­gers“ in ihrem Bei­trag mit­teilt, sind die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Karin Hart­mann (SPD) und Alex­an­der Bau­er (CDU), sowie die bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Par­tei DIE LIN­KE, Gabi Faul­ha­ber und der Vor­sit­zen­de des Bezirks Südhessen-Starkenburg der FDP, Moritz Prom­ny, dazu eingeladen.

Der Berg­strä­ßer AfD-Kreisvorsitzende Rolf Kahnt aus Bensheim-Auerbach fin­det es völ­lig stil­los, dass die ver­an­stal­ten­de GEW die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land, AfD, offen­sicht­lich in vol­lem Bewusst­sein von die­ser Podi­ums­dis­kus­si­on aus­gren­ze, was bereits in der Ver­gan­gen­heit der Fall war. Die GEW lade, so Kahnt, Lan­des­po­li­ti­ker ein, die nur ihrem poli­ti­schen Cre­do ent­sprä­chen. Der ein­ge­la­de­ne Ver­tre­ter der FDP die­ne ledig­lich als schein­hei­li­ges Fei­gen­blatt, zumal die­ser dem hes­si­schen Land­tag nicht ein­mal ange­hö­re. Kahnt kri­ti­siert, es wäre zumin­dest ein Gebot der Fair­neß und des poli­ti­schen Anstan­des gewe­sen, neben dem FDP-Vertreter selbst­ver­ständ­lich auch einen Ver­tre­ter der AfD ein­zu­la­den. „Mir ist bewusst, dass nicht nur die lin­ke Leh­rer­ge­werk­schaft GEW mit allen Mit­teln ver­sucht, die AfD von jeg­li­cher Dis­kus­si­on fern­zu­hal­ten“, betont Kahnt. Damit wer­de aber ein ekla­tant defi­zi­tä­res Demo­kra­tie­ver­ständ­nis derer offen­bart, die einem kri­ti­schen poli­ti­schen Dis­kurs und einer wün­schens­wer­ten Mei­nungs­viel­falt und Mei­nungs­bil­dung schlecht­hin aus dem Weg gehen wol­len, weil ihnen offen­sicht­lich die Argu­men­te aus­ge­gan­gen sind.

Die­se Hal­tung sei umso ver­werf­li­cher, so Kahnt, zie­le sie doch dar­auf ab, eine Par­tei bewusst aus­zu­gren­zen, die im Deut­schen Bun­des­tag und in bereits 14 Län­der­par­la­men­ten ver­tre­ten sei. „Offen­sicht­lich müs­sen wir der GEW und ande­ren doch etwas päd­ago­gi­sche Nach­hil­fe geben“, erklärt der pen­sio­nier­te Stu­di­en­rat Kahnt. Den Aus­gren­zern fehl­ten offen­sicht­lich neben demo­kra­ti­schen Grund­kennt­nis­sen auch aktu­el­le Kennt­nis­se, näm­lich jene, dass die AfD selbst­ver­ständ­lich in den nächs­ten hes­si­schen Land­tag ein­zie­hen wer­de und mit hoher Wahr­schein­lich­keit – der­zei­ti­ge Umfra­ge­wer­te bestä­ti­gen es nur – auch mehr als 15% Wäh­ler­stim­men erhal­ten wer­de. Allein aus die­sem  Grund wäre es ange­mes­sen gewe­sen, die AfD als der­zeit dritt­stärks­te poli­ti­sche Kraft Hes­sens dring­lich ein- statt auszuladen.

Land­auf, land­ab zögen hin­ge­gen links­grün­ori­en­tier­te Par­tei­en und die ihr nahe­ste­hen­den Ver­bän­de wie die GEW durchs Land und pre­dig­ten stets das hohe Lied von Tole­ranz, Teil­ha­be, Plu­ra­li­tät oder Viel­falt.  „Kommt es aber wie in die­sem kon­kre­ten Fall dar­auf an Far­be zu beken­nen, sieht man nur noch schwarz/weiß“, beklagt der AfD-Kreisvorsitzende. Dabei hät­ten alle, Ver­an­stal­ter wie auch die ein­ge­la­de­nen Par­tei­en­ver­tre­ter selbst, die Gele­gen­heit nut­zen müs­sen, ihre  Ansprü­che wenigs­tens ein­mal in kon­kre­tes Han­deln umzu­set­zen. So blie­ben nur lee­re Wort­hül­sen übrig. Schlimm ist auch, dass damit den Zuhö­rern ande­re bil­dungs­po­li­ti­sche Stand­punk­te oder Vor­stel­lun­gen bewusst vor­ent­hal­ten wer­den. „Das ist cha­rak­ter­los“, so Kahnt.

Kahnt ruft in Erin­ne­rung,  dass er als lang­jäh­ri­ger bil­dungs­po­li­ti­scher Spre­cher der AfD auf Lan­des­ebe­ne und als Mit­glied des Bun­des­fach­aus­schus­ses Bil­dung und Wis­sen­schaft sowie als höchst­wahr­schein­lich zukünf­ti­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter mit bildungs- und kul­tur­po­li­ti­schem Schwer­punkt den Zuhö­rern am kom­men­den Diens­tag gern sei­ne bil­dungs­po­li­ti­schen Stand­punk­te und die der AfD etwa zum hes­si­schen Schul­sys­tem oder zu vie­len unver­ant­wort­li­chen Lehr­plä­nen der schwarz-grünen Koali­ti­on wie Gen­der­ideo­lo­gie und Früh­sexua­li­sie­rung näher­ge­bracht hät­te. Das Ergeb­nis der anbe­raum­ten  Podi­ums­dis­kus­si­on kön­ne man des­halb schon vor­weg neh­men, die bedau­er­li­chen Zuhö­rer blie­ben wei­ter ein­sei­tig und bewusst nicht umfas­send informiert.

Nach Kahnts Auf­fas­sung sei zudem der Titel der Podi­ums­dis­kus­si­on nebu­lös und irre­füh­rend. Hes­sen wer­de als „Bil­dungs­wun­der­land“  bezeich­net, das Gegen­teil sei der Fall, unter­mau­ert Kahnt, Hes­sen sei ein regel­rech­ter Not­fall­pa­ti­ent: „Wir ste­hen in Hes­sen auf­grund jahr­zehn­te­lan­ger, bil­dungs­po­li­ti­scher Fehl­ent­wick­lun­gen vor einer Bil­dungs­ka­ta­stro­phe, die jenen legen­dä­ren Aus­ruf Georg Pichts aus dem Jahr 1964 bei wei­tem über­trifft“, die meis­ten Schü­ler, so Kahnt, könn­ten von der Grund­schu­le bis zum Abitur weder rich­tig lesen, noch schrei­ben noch rech­nen. Wenn er schon nicht zur Podi­ums­dis­kus­si­on ein­ge­la­den wer­de, so wer­de er als auf­merk­sa­mer Zuhö­rer unter den Anwe­sen­den wei­len, „die­se Augen­wi­sche­rei und Ver­harm­lo­sung bil­dungs­po­li­tisch schwer­wie­gen­der Pro­ble­me aus dem Mund von Lan­des­po­li­ti­kern wer­de ich mir nicht ent­ge­hen las­sen“, so der Berg­strä­ßer Diplom-Pädagoge abschließend.