Grenzgang in Nieder-Beerbach

Einkehr in Krämers Mühle

Der jährliche Grenzgang in Nieder-Beerbach fiel diesmal auf den vorletzten Sonntag des Oktober 2019. Auf Einladung des Gemeindevorstands der Gemeinde Mühltal nahm ich als zuständiger Landtagsabgeordneter für den Landkreis Darmstadt-Dieburg daran teil. Diesjähriges Motto und Thema des dreistündigen Spaziergangs in und rund um Nieder Beerbach waren „Ehemalige Gaststätten in Nieder-Beerbach“.

Rund 80 interessierte Spaziergänger, darunter Bürgermeister Muth, begaben sich unter der sachkundigen Führung des Vorsitzenden der Nieder-Beerbacher Vereine, Herr Rapp, auf Spurensuche ehemaliger Gaststätten. Der Rundgang ergab eine bedauerliche Erkenntnis: Wie überall im ländlichen Raum lässt sich der Rückgang an Gaststätten nicht aufhalten. Was früher zentrale Orte der Kommunikation und des Miteinanders der Gemeinde waren, ist im Ortskern Wohnhäusern gewichen. Nur noch ältere Fotos geben beredte Auskunft, welche Bedeutung die Gasthäuser der Gemeinde Nieder-Beerbach einmal hatten.

Aus Gesprächen mit Teilnehmern des Grenzganges nehme ich darüberhinaus mit, dass zu wenig zum Erhalt der ländlichen Familienbetriebe sowie der regionalen Erzeuger getan wird.

Feldversuch G8 gescheitert

Nur noch neun Schulen in Hessen bieten den neuen Fünftklässlern das verkürzte Abitur an. 203 Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen sind bereits wieder zu G9 zurückgekehrt. Elf Schulen bieten G8 und G9 parallel an.

Die Zahlen nannte Kultusminister Prof. Lorz in seiner Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum verkürzten Abitur nach acht Jahren.

Die Einführung des verkürzten Abiturs ging ursprünglich auf ökonomische Überlegungen der Bertelsmann-Stiftung zurück. Einfach zusammengefasst sollte die Schulzeit verkürzt und die Lebensarbeitszeit verlängert werden. Nicht reflektiert wurde die Reife der Schüler und Schülerinnen während des Turboabiturs sowie bei Eintritt in ein Studium mit 17 Jahren. Daher verwunderte es nicht, dass Rückmeldungen der Universitäten trotz gutem Notenschnitt ein deutliches Nachlassen der Studierfähigkeit der G8-Abiturienten ergaben.

Das sieht der Kultusminister in seiner Antwort freilich anders: „Die Leistungen der hessischen Schülerinnen und Schüler des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8) waren nicht schlechter als die der Schülerinnen und Schüler des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G9). In einem aktuellen Leistungsvergleich des Hessischen Kultusministeriums für das erste Jahr der gymnasialen Oberstufe schnitten die G8-Schülerinnen und -Schüler zum Teil sogar besser ab als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler, die ein Jahr länger die Mittelstufe besucht hatten. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass es nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den beiden betrachteten Gruppen gibt.“

Warum trotzdem fast alle Schulen zu G9 zurückgekehrt sind, erklärt der Kultusminister nicht. Dabei wäre die Antwort einfach: Jede Frucht braucht Zeit zum Reifen, erst recht unsere Kinder und Jugendlichen. So liegt im Scheitern von G8 die Chance, dass das Abitur mit G9 wieder zu dem führt, was es früher war: ein Reifezeugnis.

hr2-Kultur – vom Kulturprogramm zur reinen Hörfunkwelle?

Der Hes­si­sche Rund­funk, als gebüh­ren­fi­nan­zier­ter Rund­funk, denkt über die Umwand­lung sei­nes Kul­tur­pro­gramms, HR2-Kultur, zu einer rei­nen Hör­funk­wel­le für klas­si­sche Musik ab dem Früh­jahr 2020 nach. In mei­ner Funk­ti­on als kul­tur­po­li­ti­scher Spre­cher der AfD-Fraktion im Hes­si­schen Land­tag wur­de ich am Mon­tag, 19. August 2019 von der FAZ um eine Stel­lung­nah­me zu dem geplan­ten Vor­ge­hen gebe­ten. Ein Aus­schnitt mei­ner Ein­las­sung wur­de heu­te im Feuil­le­ton der FAZ ver­öf­fent­licht. Nach­fol­gend fin­den Sie mei­ne voll­stän­di­ge Stel­lung­nah­me an die FAZ-Redaktion:

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Sprachkurse vor der Einschulung – AfD begrüßt CDU-Vorstoß

Sprachkurse vor der Einschulung – AfD begrüßt CDU-Vorstoß

„Ein Kind, das kaum deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muss eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muss seine Einschulung auch zurückgestellt werden.“ Mit dieser in der Tat zutreffenden Aussage in der „Rheinischen Post“ vom 06. August 2019 löste der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Carsten Linnemann, nicht nur in den Reihen von SPD, Linken und Grünen, sondern auch bei einem Teil seiner eigenen Parteikollegen Schnappatmung und Beißreflexe aus. Lediglich von der AfD kam Zustimmung.

Der Vorstoß ist indessen richtig und wichtig. Zum Einen wird damit eine Debatte über ein Thema angestoßen, das in der öffentlichen Wahrnehmung bislang zu kurz gekommen ist. In deutschen Grundschulen liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund bei rund 50 Prozent, in Ballungsräumen deutlich darüber. Um diesen Kindern vom ersten Schultag an eine möglichst gute Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass sie dem Unterricht sprachlich folgen können. Das ist die eigentliche und folgerichtige Botschaft Linnemanns.

Weil diese Kinder nach ihrer Einschulung zuerst einmal Deutsch lernen müssen, kann zwangsläufig der Fokus der übrigen unterrichtlichen Bildungsangebote nicht auf der Vermittlung eigentlicher Bildungsstandards liegen. In Konsequenz dessen weisen diese Kinder bereits zu Beginn ihres Bildungswegs erhebliche Lerndefizite auf, die sich häufig durch die gesamte Schullaufbahn ziehen: bundesweit gingen im Jahr 2017 18,1% der ausländischen Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss von der Schule ab. In Hessen sind es „nur“ 10,3%, immerhin der „beste“ Wert aller Bundesländer.

Unglücklicherweise sind Kinder mit Muttersprache Deutsch bereits in der Grundschule über diese Entwicklungen gleichermaßen betroffen. Gelingt keine Binnendifferenzierung innerhalb zunehmend heterogener Lerngruppen, bleibt es nicht aus, dass auch für sie notwendige Bildungsinhalte auf der Strecke bleiben. Die Ergebnisse aus dem IQB-Bildungstrend 2016 führen jedem vor Augen: die Kenntnisse der Viertklässler in Mathematik und Deutsch haben sich im Vergleich zur letzten Studie im Jahr 2011 deutlich verschlechtert. Dabei müssten in einer zunehmend differenzierten Leistungsgesellschaft, die sich vor gewaltige, auch globale Herausforderungen gestellt sieht, gerade eine Anhebung der Bildungsstandards sichergestellt werden, nicht aber deren Absenkung.

Wir können es uns in Hessen daher nicht leisten, wenn 10,3% der ausländischen Schüler die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen und infolgedessen eine oft lebenslange Alimentation durch den Steuerzahler aufgebracht werden muss. In Hamburg waren es übrigens 12,4%, immerhin ebenfalls deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,1%. Hessen und Hamburg haben gemeinsam, das, was CDU-Mann Linnemann fordert, wird bereits seit Jahren umgesetzt, in Hessen werden, beginnend 12 Monate vor der Einschulung, freiwillige Vorlaufkurse zum Erwerb von Deutschkenntnissen angeboten. Verfügen schulpflichtige Kinder bei ihrer Einschulung nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, können sie vom Schulbesuch zurückgestellt werden und besuchen in dieser Zeit einen verpflichtenden Deutschkurs. In Hamburg müssen Kinder zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren Alter, wenn sie noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, entweder eine Vorschule besuchen, oder sie erhalten zusätzlich zum Kindergartenbesuch jede Woche vier Stunden nachmittäglichen Deutschunterricht.

Der Vorstoß Linnemanns ist unter aufgeklärten Bildungspolitikern nichts Neues: die AfD hat bildungspolitische Forderungen wie diese bereits früh gestellt. Insofern kommt der Vorschlag Linnemanns um Jahre zu spät. Immerhin, er spricht aus, was ureigenes Anliegen der AfD war und ist.

Das Abitur – noch Gradmesser für Studierfähigkeit?

Am 05. März 2019 erreich­te uns eine Pres­se­an­fra­ge des Land­tags­kor­re­spon­den­ten der Frank­fur­ter Rund­schau zur „Qua­li­tät des Abiturs“. Er bezieht sich auf fol­gen­de Pas­sa­ge im Schwarz-Grünen Koali­ti­ons­ver­trag: „Wir wol­len das Abitur hin­sicht­lich sei­ner Qua­li­tät wei­ter stär­ken. Es muss nach wie vor der ver­läss­li­che Grad­mes­ser für die Stu­dier­fä­hig­keit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler sein. Dazu wer­den wir qua­li­täts­stei­gern­de Maß­nah­men in Zusam­men­ar­beit mit Exper­ten umsetzen.“

Die kon­kre­te Fra­ge­stel­lung des Kor­re­spon­den­ten hier­zu lau­te­te: „In der Öffent­lich­keit wer­den immer wie­der Zwei­fel geäu­ßert, ob das Abitur noch ein „ver­läss­li­cher Grad­mes­ser für die Stu­dier­fä­hig­keit“ ist, etwa was die Fähig­kei­ten der Absol­ven­ten in der Recht­schrei­bung angeht. Bestehen sol­che Zwei­fel auch aus Sicht Ihrer Frak­ti­on? Wel­che Schrit­te wären aus Sicht Ihrer Frak­ti­on erfor­der­lich?“ Nach­fol­gend mei­ne Ant­wort vom glei­chen Tag auf die aus bil­dungs­po­li­ti­scher Sicht sehr inter­es­san­te Fragestellung:

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Gewalt an Hessens Schulen rückläufig?

Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage „Gewalt an Schulen“ durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juli 2019 lässt auf den ersten Blick Rückläufigkeit erkennen: so wurden im Jahr 2017 1.513 Gewaltdelikte an Hessens Schulen erfasst, hingegen liegt die Zahl für 2018 niedriger, nämlich bei 1.294 Fällen.

Auf den zweiten Blick erfährt man aus der Antwort des Kultusministeriums, dass dem Rückgang von 219 Fällen im Vergleich zu 2017 allerdings eine Zunahme der Opfer um insgesamt 160 entgegenstehen. Besonders auffällig ist, dass mit 646 Fällen im Jahr 2018 die weiblichen Opfer im Vergleich zu 2017 um 140 Fälle und die Anzahl der Opfer unter den Kindern (jünger als 14 Jahre) von 594 im Jahr 2017 um 131 auf 725 im Jahr 2018 angestiegen sind. Während die Anzahl der Vorfälle also abnahm, nahm insgesamt die Anzahl der Opfer von Gewaltdelikten an Schulen im Jahr 2018 dennoch zu.

Von einer Entspannung der Situation an Hessens Schulen kann demnach nicht wirklich die Rede sein. Im Vergleich zu 2017 mit insgesamt 6.079 Straftaten mit „Tatörtlichkeit Schule“ war der Rückgang auf 5.936 Fälle im Jahr 2018 nur marginal.

Bei den genannten Zahlen handelt es sich nur um solche Fälle, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden, mithin um Straftaten, die der Polizei auch tatsächlich bekannt wurden. Da Delikte wie Prügeleien auf dem Schulhof oder auch Diebstahl häufig nicht von Betroffenen zur polizeilichen Anzeige gebracht werden, dürfte die Dunkelziffer um einiges höher liegen.

Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gewaltprävention im schulischen Kontext zeigen bei weitem noch nicht die gewünschte Wirkung. Der Einsatz von UBUS-Kräften (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) an Grundschulen sowie weiterer Schulpsychologen können im besten Fall nur versuchen, Symptome zu beheben. Die Ursachen, die überwiegend in der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu finden sind, werden nicht angegangen.

Der eigentliche Auftrag der Schulen, die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, wird von Jahr zu Jahr bedauerlicherweise zugunsten einer durch verschiedene Ursachen erzwungenen sozialpädagogischen Betreuung vieler Schulpflichtigen zurückgedrängt.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 20. März 2019 durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Wie sieht es mit der Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen aus?

Geht es nach der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, ist die Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen nicht in Gefahr. Sie könne es auch gar nicht sein, es gelte schließlich das Hessische Hochschulgesetz (HHG) § 1 Abs. 2 (Satz 1), wonach Mitglieder und Angehörige der Hochschulen ihre Grundrechte nach Art. 5 Grundgesetz (Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit) wahrnehmen können.

So weit, so richtig. Wäre da im HHG § 1 Abs. 2 nicht Satz 2: „Die Inanspruchnahme der Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entbindet nicht von der Rücksicht auf die Rechte anderer und von der Beachtung der Regelungen, die das Zusammenleben in der Hochschule ordnen.“

Dieser Satz muss offenbar als Rechtfertigung einer lauten linksorientierten Minderheit an Hochschulen herhalten, jeglichen kritischen Diskurs über aus ihrer Sicht unliebsame Themen zu unterbinden. Oder es zumindest öffentlich und medienwirksam zu versuchen. Als Totschlagargument für solche Themen und Referenten kommen nicht selten Begriffe wie „Rassismus“, „antimuslimischer Rassismus“ oder „Rechtspopulismus“ zum Einsatz. Einfach ausgedrückt: Jegliche Meinung links der Mitte ist aus Sicht dieser Menschen eine „mangelnde Rücksicht auf ihre Rechte“ und ist nicht förderlich für „das Zusammenleben in der Hochschule“. Ergo muss man dagegen vorgehen.

So geschehen am 25. April 2019 an der Goethe-Universität in Frankfurt. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam und Direktorin des Instituts für Ethnologie an der Goethe-Universität Frankfurt, plante für den 08. Mai 2019 eine Konferenz unter dem Thema „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung“. Diskutieren sollten hochkarätige deutsche und muslimische Befürworter und Gegner des Kopftuchs. Alleine das Thema löste einen Beißreflex unter der mutmaßlich linken und muslimischen Studentenschaft aus, die in der öffentlichen Rufmordkampagne „Schröter_raus“ gipfelte. Außer der Absage der Konferenz wurde vehement die Enthebung Prof. Schröters von ihrer Position an der Goethe-Universität gefordert. Der Vorwurf: „Anti-muslimischer Rassismus“. Die Minderheit, die diese Rufmordkampagne an einer der renommiertesten Forscherinnen ihres Gebiets lostrat, scheute sich nicht, zu beanspruchen, sie spräche für alle Studenten.

Die Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Birgitta Wolff, verteidigte in einem offenen Statement die Meinungsfreiheit an ihrer Hochschule, die Konferenz konnte stattfinden.

Im Oktober 2017 musste allerdings eine ebenfalls von Prof. Schröter an der Goethe-Universität geplante Veranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, nach Protest von 60 Wissenschaftlern abgesagt werden.

Die beiden genannten Vorfälle sind nicht die Einzigen ihrer Art, sollen aber exemplarisch aufzeigen, wie durch eine Minderheit versucht wird, eine linke Diskurshoheit an Universitäten und Hochschulen durchzusetzen. Mit gesetzlich garantierter Freiheit der Forschung hat dies freilich nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund habe ich am 02. Mai 2019 eine Kleine Anfrage „Goethe-Universität Frankfurt: Besorgniserregender Trend gegen die Meinungsfreiheit“ an die Landesregierung eingereicht. Diese sowie die ausführliche Beantwortung durch die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst vom 19. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Mangelndes Interesse an Integrations- und Sprachkursen

20.906 in Hessen lebende Migranten mit guter Bleibeperspektive begannen im Jahr 2018 einen für sie kostenlosen Integrationskurs. Das ist eine magere Quote von 29,4%. 20,2% der Teilnehmenden nahmen an einem Alphabetisierungskurs teil, sie müssen zunächst Lesen und Schreiben lernen. Das kann an unterschiedlichen Faktoren liegen: Geringe Bildung im Heimatland und/oder sie können nur arabische Schriftzeichen lesen und schreiben.

Nur gut die Hälfte dieser Teilnehmer, 56,4%, erreichte mit Beendigung des Kurses das Sprachlevel B1 (einfache Verständigung über vertraute Themen). Da das B1-Level in vielen Fällen nur mündlich erreicht wird, bleibt den Menschen zum Beispiel die Aufnahme in eine Berufsschule häufig verwehrt. So kommen im Arbeitsmarkt, wenn überhaupt, nur Helfertätigkeiten im Niedriglohnsektor in Betracht.

Bei den geduldeten Migranten (0,23%) und Migranten mit Aufenthaltserlaubnis (1,44%) sieht die Teilnehmerquote noch deutlich schlechter aus.

Die Zahlen belegen, dass eine erfolgreiche Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt in weiter Ferne liegt. Es reicht nicht, Migranten in Deutschland aufzunehmen und sie anschließend in den Sozialsystemen zu belassen. Maßnahmen sowohl des Bundes als auch der Landesregierung müssen auf eine bessere Integration abzielen. Dazu gehört, dass das Interesse der Migranten zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen deutlich erhöht wird.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch den Minister für Soziales und Integration können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen. Siehe auch unter dem Menüpunkt „Pressemitteilungen“.

20 Millionen Euro für Beraterverträge

Am 14. Februar 2019 habe ich im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage eingereicht, die Auskunft geben sollte über Beraterverträge der Landesregierung für die vergangene 19. Wahlperiode, wie auch über diejenigen, die in der 20. Wahlperiode Bestand haben.

Hintergrund der Anfrage war die Berichterstattung durch verschiedene Leitmedien, wonach die Bundesregierung gemäß einer Auflistung des Bundesfinanzministeriums von 2005 bis 2019 weit mehr als 1,1 Milliarden Euro für Berater- und Unterstützungsleistungen ausgegeben habe.

Die Beantwortung meiner Anfrage durch die Hessische Landesregierung ergab, dass in der letzten Wahlperiode 155 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 20 Millionen Euro an externe Unternehmen vergeben wurden. Den Löwenanteil hatten das durch die Grünen geführte Umweltministerium (39 Verträge zu insgesamt 5,8 Millionen Euro) und das von der CDU geführte Finanzministerium (45 Verträge zu insgesamt 5,4 Millionen Euro).

Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Landesregierung Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch auswärtige Expertisen einholt, solange die Vergabe von Aufträgen bestimmten Kriterien unterliegen. Mir ist bewusst, dass Beraterverträge außerhalb der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung dem Ziel dienen kann, konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers, sprich der einzelnen Ministerien, hinsichtlich praxisorientierter Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, die den Entscheidungsträgern Hilfen für die Umsetzung von Vorhaben geben.

Dennoch ist zu betonen, dass angesichts eines Kostenvolumens von 20 Millionen Euro für Beraterverträge deren Angemessenheit stets einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen, zumal Staatsminister Axel Wintermeyer bereits ankündigte, es sei eher noch mit einer höheren Summe für die 20. Wahlperiode zu rechnen. Ich rege deshalb an, dass für Beratungs- und Unterstützungsleistungen – wo dies möglich ist – auf eigene Ressourcen in den Ministerien zurückgegriffen wird. Schließlich geht es um Steuergelder.

Die ausführliche Beantwortung durch die Staatskanzlei können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Hessentag in Bad Hersfeld

Uwe Schulz (MdB) und Rolf Kahnt (MdL)

Das 10-tägige Landesfest fand in diesem Jahr vom 07. bis 16. Juni in Bad Hersfeld statt. Neben unzähligen Attraktionen, musikalischen Events sowie kulturellen Darbietungen und Ausstellungen hatten die Landtagsfraktionen die Möglichkeit, sich mit eigenen Ständen auf dem Landesfest interessierten Bürgern vorzustellen.

Der seit 1961 jährlich in wechselnden Städten stattfindende Hessentag, der zugleich das größte und älteste Landesfest in Deutschland ist, lockte rund 862.000 Besucher nach Bad Hersfeld. Im Jahr 1967 war Bad Hersfeld schon einmal Gastgeber des Hessentages.

Am gut besuchten Stand der AfD-Fraktion im hessischen Landtag in Halle 1 waren durchgehend Abgeordnete anwesend, die den Besuchern nicht nur die politischen Zielsetzungen der AfD nahebrachten, sondern auch kleine Giveaways, wie Informationsmaterial, Kugelschreiber oder Luftballons verteilten.

Auch prominente Unterstützung gab es am AfD-Stand: Uwe Schulz, hessischer Bundestagsabgeordneter der AfD aus Gießen, nutzte die Gelegenheit, den Dialog mit Bürgern und hessischen Landtagsabgeordneten zu suchen. Gastgeber der nächsten Hessentage sind: 2020 Bad Vilbel, 2021 Fulda und 2022 Haiger.