Kokettierte Martin Schulz (SPD) bisher mit seiner persönlichen Vergangenheit als Schulabbrecher und Alkoholiker, um sich beim Wahlvolk einzuschmeicheln, so bedient er nun die verstaubte Beschwörungsformel der „sozialen Gerechtigkeit“: mit der SPD werden die hohen Managerbezüge angeprangert. Ausgerechnet Schulz, der selbst über üppige EU-Bezüge von ca. 300.000 Euro verfügt und sich und seinen Höflingen nach einem durch die EU-Abgeordneten der Union erstellten Dossier in Brüssel die Taschen vollgestopft haben soll.
Dass dem Sozialisten Schulz die Managerbezüge nicht gefallen, ist nichts Neues. Mit linksgrünen Gesinnungsgenossen betreibt er seit Jahren auf europäischer Ebene das Geschäft der Umverteilungsbürokratie und der Regulierung. Wohin das in der EU führt, ist bekannt: wenn sich 27 Kranke in ein Bett legen, wird keiner gesund. Nicht umsonst laufen unter anderem der SPD, wie auch der CDU, die Wähler weg. Neiddebatten über Managerbezüge werden sie auch nicht zurückgewinnen. Indes scheint man Wahnsinnsgehälter von Fußballern, Fernsehmoderatoren und Politikern klaglos hinzunehmen.
Die soziale Marktwirtschaft sieht keine ordnungspolitische, staatliche Begrenzung, auch nicht von Managergehältern, vor. Wettbewerb und Leistung sind ausschlaggebend. Zuständig für die Lohn- und Gehaltsfindung sind einerseits Angebot und Nachfrage und andererseits Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. die Aufsichtsräte. Gehaltsunterschiede gehören zur Marktwirtschaft, auch wenn man verwundert sein mag, dass eine VW-Vorstandsangehörige nach nur 13 Monaten Arbeitszeit eine Abfindung von 12 Millionen Euro zugesprochen bekommt. Unternehmen muss es dennoch überlassen bleiben, wie hoch Gehälter sein können, übrigens auch EU-Verträge verbieten staatliche Lohn-Reglementierungen. Managergehälter mit Hilfe des Steuerrechts zu begrenzen, ist deshalb der falsche Weg, es sei denn man sehnt sich in gescheiterte sozialistische Systeme zurück.
Anders verhält es sich hingegen mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Boni bzw. deren möglicher Begrenzung auf 500.000 Euro, für Banker gelten bereits vernünftige, strengere Boni-Regeln. Beträge darüber hinaus sollten Unternehmen nicht mehr ohne weiteres als Betriebskosten von ihrer Steuer absetzen können. Hierüber kann man sich durchaus verständigen, weil es sich dabei um Auswirkungen auf Staatseinnahmen insgesamt handelt. Dass diese von Bedeutung für die Steuerzahler insgesamt sind, schlechthin für die Allgemeinheit, ist nicht von der Hand zu weisen.