Regulierung von Managergehältern

Koket­tier­te Mar­tin Schulz (SPD) bis­her mit sei­ner per­sön­li­chen Ver­gan­gen­heit als Schul­ab­bre­cher und Alko­ho­li­ker, um sich beim Wahl­volk ein­zu­schmei­cheln, so bedient er nun die ver­staub­te Beschwö­rungs­for­mel der „sozia­len Gerech­tig­keit“: mit der SPD wer­den die hohen Mana­ger­be­zü­ge ange­pran­gert. Aus­ge­rech­net Schulz, der selbst über üppi­ge EU-Bezüge von ca. 300.000 Euro ver­fügt und sich und sei­nen Höf­lin­gen nach einem durch die EU-Abgeordneten der Uni­on erstell­ten Dos­sier in Brüs­sel die Taschen voll­ge­stopft haben soll.

Dass dem Sozia­lis­ten Schulz die Mana­ger­be­zü­ge nicht gefal­len, ist nichts Neu­es. Mit links­grü­nen Gesin­nungs­ge­nos­sen betreibt er seit Jah­ren auf euro­päi­scher Ebe­ne das Geschäft der Umver­tei­lungs­bü­ro­kra­tie und der Regu­lie­rung. Wohin das in der EU führt, ist bekannt: wenn sich 27 Kran­ke in ein Bett legen, wird kei­ner gesund. Nicht umsonst lau­fen unter ande­rem der SPD, wie auch der CDU, die Wäh­ler weg. Neid­de­bat­ten über Mana­ger­be­zü­ge wer­den sie auch nicht zurück­ge­win­nen. Indes scheint man Wahn­sinns­ge­häl­ter von Fuß­bal­lern, Fern­seh­mo­de­ra­to­ren und Poli­ti­kern klag­los hinzunehmen.

Die sozia­le Markt­wirt­schaft sieht kei­ne ord­nungs­po­li­ti­sche, staat­li­che Begren­zung, auch nicht von Mana­ger­ge­häl­tern, vor. Wett­be­werb und Leis­tung sind aus­schlag­ge­bend. Zustän­dig für die Lohn- und Gehalts­fin­dung sind einer­seits Ange­bot und Nach­fra­ge und ande­rer­seits Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bzw. die Auf­sichts­rä­te. Gehalts­un­ter­schie­de gehö­ren zur Markt­wirt­schaft, auch wenn man ver­wun­dert sein mag, dass eine VW-Vorstandsangehörige nach nur 13 Mona­ten Arbeits­zeit eine Abfin­dung von 12 Mil­lio­nen Euro zuge­spro­chen bekommt. Unter­neh­men muss es den­noch über­las­sen blei­ben, wie hoch Gehäl­ter sein kön­nen, übri­gens auch EU-Verträge ver­bie­ten staat­li­che Lohn-Reglementierungen. Mana­ger­ge­häl­ter mit Hil­fe des Steu­er­rechts zu begren­zen, ist des­halb der fal­sche Weg, es sei denn man sehnt sich in geschei­ter­te sozia­lis­ti­sche Sys­te­me zurück.

Anders ver­hält es sich hin­ge­gen mit der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Boni bzw. deren mög­li­cher Begren­zung auf 500.000 Euro, für Ban­ker gel­ten bereits ver­nünf­ti­ge, stren­ge­re Boni-Regeln. Beträ­ge dar­über hin­aus soll­ten Unter­neh­men nicht mehr ohne wei­te­res als Betriebs­kos­ten von ihrer Steu­er abset­zen kön­nen. Hier­über kann man sich durch­aus ver­stän­di­gen, weil es sich dabei um Aus­wir­kun­gen auf Staats­ein­nah­men ins­ge­samt han­delt. Dass die­se von Bedeu­tung für die Steu­er­zah­ler ins­ge­samt sind, schlecht­hin für die All­ge­mein­heit, ist nicht von der Hand zu weisen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert