Wie stehen Sie zur Zeitarbeit, Herr Kahnt?

Zeit­ar­beit macht aktu­ell rund 2,5 % aller sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Jobs in Deutsch­land aus. Aus Sicht der Wirt­schaft und aus Arbeit­neh­mer­sicht bie­tet die­se Beschäf­ti­gungs­form eine Rei­he von Vor­tei­len. Wie bewer­ten Sie die Rol­le der Zeit­ar­beit in Deutschland?

Kahnt: Leih- bzw. Zeit­ar­beit bie­tet Unter­neh­men eine fle­xi­ble Mög­lich­keit, auf betrieb­li­che Beschäf­ti­gungs­eng­päs­se zu reagie­ren, so dass kurz­fris­tig Stel­len für weni­ge Tage oder Mona­te besetzt wer­den kön­nen. Aus Sicht der Unter­neh­men bie­tet sie Vor­tei­le, aus Sicht der Arbeit­neh­mer­schaft eher weni­ger. Es gibt Kri­tik­punk­te: Wer will denn als Arbeit­neh­mer eine Beschäf­ti­gung ein­ge­hen, die nach nur kur­zer Zeit wie­der zu Ende ist? Und: wer will denn einer kurz­fris­ti­gen Beschäf­ti­gung nach­kom­men, bei der über­wie­gend Hilfs­ar­bei­ter­diens­te ver­rich­tet wer­den? Ich bin der Auf­fas­sung, dass Leih- bzw. Zeit­ar­beit nach einer sechs­mo­na­ti­gen Beschäf­ti­gungs­zeit in ein fes­tes Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis zu über­füh­ren sind. Zeit­ar­beits­ver­trä­ge dürf­ten auch höchs­tens nur ein­mal ver­län­gert wer­den und soll­ten nur unter fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen abge­schlos­sen werden.

Zeit­ar­beit ist tari­fier­te, zumeist unbe­fris­te­te, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung mit einem all­ge­mein­ver­bind­li­chen Min­dest­lohn. Trotz­dem wird sie teil­wei­se immer noch kri­tisch gese­hen. Wie kann Ihrer Mei­nung nach die gesell­schafts­po­li­ti­sche Akzep­tanz der Per­so­nal­dienst­leis­tung gestei­gert werden?

Kahnt: Zeit­ar­beit ori­en­tiert sich zwar am gesetz­li­chen Min­dest­lohn, den­noch ist Fakt, dass Zeit­ar­bei­ter im Schnitt weni­ger ver­die­nen als Arbeit­neh­mer in unbe­fris­te­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen. Hilfs­ar­beits­diens­te wer­den natur­ge­mäß gerin­ger ent­lohnt. Kri­ti­sche Ein­wän­de oder Ein­stel­lun­gen sind daher nicht unbe­grün­det: Leih- bzw. Zeit­ar­bei­ter ver­die­nen etwa ein Drit­tel weni­ger. So kom­men unbe­fris­tet Beschäf­tig­te auf ein monat­li­ches Ein­kom­men von 3.024 €, Leih- bzw. Zeit­ar­bei­ter auf ledig­lich 1.758 €.

Das Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz ist in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode in wesent­li­chen Punk­ten geän­dert wor­den (Lohngleichheitsregeln/ Höchstüberlassungsdauer/ Streik­ein­satz­ver­bot etc.); eine Eva­lu­ie­rung die­ser Maß­nah­men ist für 2020 geplant. Sind Sie der Mei­nung, dass die gesetz­li­chen bzw. tarif­li­chen Rege­lun­gen für die Bran­che aus­ge­wo­gen sind, oder sehen Sie Handlungsbedarf?

Kahnt: Im Jahr 2015 gab es bei­na­he eine Mil­li­on Leih­ar­bei­ter, 26 % der Leih- bzw. Zeit­ar­bei­ter ver­fü­gen über kei­ne abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung. Pre­kä­re Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se wir­ken sich nega­tiv auf den Wohl­stand aus mit nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Demo­gra­fie. Zudem lei­det der Auf­bau der eige­nen Alters­vor­sor­ge unter befris­te­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen. Hand­lungs­be­darf besteht auf meh­re­ren Ebe­nen. Der Staat müss­te den Bil­dungs­be­reich und die dua­le Aus­bil­dung ver­mehrt finan­zi­ell wir­kungs­voll unter­stüt­zen, so dass von vorn­her­ein es durch Qua­li­fi­zie­rung zu nur weni­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen kom­men kann, die auf dem Arbeits­markt kei­ne oder nur gerin­ge Ver­mitt­lungs­chan­cen besit­zen. Und die Leih- bzw. Zeit­ar­beits­fir­men müss­ten nur mit einer gesetz­li­chen Ober­gren­ze von max. 15 % Beschäf­tig­ten mit Leih­ver­trä­gen aus­ge­stat­tet werden.

Kei­ne ande­re Bran­che hat bis­lang so vie­le Flücht­lin­ge in Beschäf­ti­gung inte­griert wie die Zeit­ar­beit. Wie ste­hen Sie zu einem dau­er­haf­ten Weg­fall der Vor­rang­prü­fung durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit bei der Flücht­lings­be­schäf­ti­gung durch Zeit­ar­beit, die zunächst nur auf drei Jah­re begrenzt wurde?

Kahnt: Es ist nicht ver­wun­der­lich, dass aus­ge­rech­net die Zeit­ar­beits­bran­che Migran­ten Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten anbie­tet. Die gro­ße Mas­se der Migran­ten ver­fügt über kei­ne Schul- oder Berufs­aus­bil­dung, selbst da wird es mit Schwie­rig­kei­ten ver­bun­den sein, qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal ein­zu­stel­len. Nur neben­bei: Einer Stu­die (Wöß­mann, Mün­chen) zufol­ge hin­ken z. B. syri­sche Schü­ler deut­schen Schü­lern um fünf Schul­jah­re hin­ter­her. Das allein sagt bereits viel aus über Ver­mitt­lungs­chan­cen von Migran­ten auf dem ers­ten Arbeits­markt. Es ist des­we­gen vor­stell­bar bzw. nach­voll­zieh­bar, dass Migran­ten jeden Zeit­ar­beits­job anneh­men, auch wenn er nur mit ein paar Euro ent­lohnt wird. Wenn es infol­ge­des­sen noch zu einem Ver­drän­gungs­wett­be­werb mit ande­ren Zeit­ar­bei­tern kommt, ent­ste­hen dop­pel­te Belas­tun­gen, die zu ver­mei­den sein sollten.

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