Wie stehen Sie zur Zeitarbeit, Herr Kahnt?

Zeit­ar­beit macht aktu­ell rund 2,5 % aller sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Jobs in Deutsch­land aus. Aus Sicht der Wirt­schaft und aus Arbeit­neh­mer­sicht bie­tet die­se Beschäf­ti­gungs­form eine Rei­he von Vor­tei­len. Wie bewer­ten Sie die Rol­le der Zeit­ar­beit in Deutschland?

Kahnt: Leih- bzw. Zeit­ar­beit bie­tet Unter­neh­men eine fle­xi­ble Mög­lich­keit, auf betrieb­li­che Beschäf­ti­gungs­eng­päs­se zu reagie­ren, so dass kurz­fris­tig Stel­len für weni­ge Tage oder Mona­te besetzt wer­den kön­nen. Aus Sicht der Unter­neh­men bie­tet sie Vor­tei­le, aus Sicht der Arbeit­neh­mer­schaft eher weni­ger. Es gibt Kri­tik­punk­te: Wer will denn als Arbeit­neh­mer eine Beschäf­ti­gung ein­ge­hen, die nach nur kur­zer Zeit wie­der zu Ende ist? Und: wer will denn einer kurz­fris­ti­gen Beschäf­ti­gung nach­kom­men, bei der über­wie­gend Hilfs­ar­bei­ter­diens­te ver­rich­tet wer­den? Ich bin der Auf­fas­sung, dass Leih- bzw. Zeit­ar­beit nach einer sechs­mo­na­ti­gen Beschäf­ti­gungs­zeit in ein fes­tes Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis zu über­füh­ren sind. Zeit­ar­beits­ver­trä­ge dürf­ten auch höchs­tens nur ein­mal ver­län­gert wer­den und soll­ten nur unter fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen abge­schlos­sen werden.
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