Gewalt an Hessens Schulen rückläufig?

Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage „Gewalt an Schulen“ durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juli 2019 lässt auf den ersten Blick Rückläufigkeit erkennen: so wurden im Jahr 2017 1.513 Gewaltdelikte an Hessens Schulen erfasst, hingegen liegt die Zahl für 2018 niedriger, nämlich bei 1.294 Fällen.

Auf den zweiten Blick erfährt man aus der Antwort des Kultusministeriums, dass dem Rückgang von 219 Fällen im Vergleich zu 2017 allerdings eine Zunahme der Opfer um insgesamt 160 entgegenstehen. Besonders auffällig ist, dass mit 646 Fällen im Jahr 2018 die weiblichen Opfer im Vergleich zu 2017 um 140 Fälle und die Anzahl der Opfer unter den Kindern (jünger als 14 Jahre) von 594 im Jahr 2017 um 131 auf 725 im Jahr 2018 angestiegen sind. Während die Anzahl der Vorfälle also abnahm, nahm insgesamt die Anzahl der Opfer von Gewaltdelikten an Schulen im Jahr 2018 dennoch zu.

Von einer Entspannung der Situation an Hessens Schulen kann demnach nicht wirklich die Rede sein. Im Vergleich zu 2017 mit insgesamt 6.079 Straftaten mit „Tatörtlichkeit Schule“ war der Rückgang auf 5.936 Fälle im Jahr 2018 nur marginal.

Bei den genannten Zahlen handelt es sich nur um solche Fälle, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden, mithin um Straftaten, die der Polizei auch tatsächlich bekannt wurden. Da Delikte wie Prügeleien auf dem Schulhof oder auch Diebstahl häufig nicht von Betroffenen zur polizeilichen Anzeige gebracht werden, dürfte die Dunkelziffer um einiges höher liegen.

Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gewaltprävention im schulischen Kontext zeigen bei weitem noch nicht die gewünschte Wirkung. Der Einsatz von UBUS-Kräften (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) an Grundschulen sowie weiterer Schulpsychologen können im besten Fall nur versuchen, Symptome zu beheben. Die Ursachen, die überwiegend in der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu finden sind, werden nicht angegangen.

Der eigentliche Auftrag der Schulen, die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, wird von Jahr zu Jahr bedauerlicherweise zugunsten einer durch verschiedene Ursachen erzwungenen sozialpädagogischen Betreuung vieler Schulpflichtigen zurückgedrängt.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 20. März 2019 durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

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