Zur Initiative „Vermiete deine freie Wohnung an die Stadt“

Sit­zung der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung Bensheim am 15.02.2018

Frau Stadt­ver­ord­ne­ten­vor­ste­he­rin, mei­ne Damen und Herren,

der Woh­nungs­markt, nicht nur in Bens­heim, son­dern in ganz Deutsch­land, ist ein inzwi­schen hart umkämpf­ter, denn es fehlt land­auf, land­ab bezahl­ba­rer Wohn­raum für klei­ne­re, aber auch für mitt­le­re Ein­kom­men. Es gibt unzäh­li­ge Mie­ter, die sich mitt­ler­wei­le kei­ne bezahl­ba­re Woh­nung mehr leis­ten kön­nen, geschwei­ge denn über­haupt fin­den. Die Nach­fra­ge über­steigt bei wei­tem das Ange­bot. Erheb­lich ver­schärft wird die­se uner­träg­li­che Situa­ti­on noch dadurch, dass zusätz­lich Hun­dert­tau­sen­de Asy­lan­ten und Migran­ten auf den Woh­nungs­markt drän­gen. Soll­te der Fami­li­en­nach­zug nicht wei­ter­hin aus­ge­setzt blei­ben, dann ent­steht noch viel grö­ße­re Not auf dem Woh­nungs­markt. Dabei ent­steht ein uner­wünsch­ter Ver­drän­gungs­wett­be­werb unvor­stell­ba­ren Aus­ma­ßes, der natür­lich auch zu Las­ten der ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rung geht.

Die Initia­ti­ve der Stadt Bens­heim, „Ver­mie­te dei­ne freie Woh­nung an die Stadt“, machen wir uns bit­te hier nichts vor, stellt ein wei­te­res Ergeb­nis der kata­stro­pha­len Flücht­lings­po­li­tik der offe­nen Gren­zen der Noch-Bundeskanzlerin Ange­la Mer­kel dar. Kein Kanz­ler hat in der bis­he­ri­gen Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land einen grö­ße­ren finan­zi­el­len und ideel­len Scha­den ange­rich­tet als Mer­kel. Das ist zudem beson­ders töricht, weil die offe­nen Gren­zen allein mora­lisch begrün­det wer­den und über­haupt kei­ne Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Asyl­be­rech­tig­ten, sub­si­diä­rem Schutz­sta­tus und Wirt­schafts­mi­gran­ten gemacht wird. Das ist nicht nur töricht, son­dern stellt auch einen bei­spiel­lo­sen Rechts­bruch dar, indem Art. 16 a des Grund­ge­set­zes und die Dublin-III-Verordnung außer Kraft gesetzt wur­den. Fak­tisch wur­de und wird unser Asyl­recht durch eine ille­ga­le, mas­sen­haf­te Ein­wan­de­rung durch die wei­ter­hin offe­nen Gren­zen abgeschafft.

Zurück zur Initia­ti­ve „Ver­mie­te dei­ne freie Woh­nung an die Stadt“. Es gab bis­her bereits Woh­nungs­not und Woh­nungs­su­chen­de. Gera­de­zu dra­ma­tisch ver­schärft hat sich die Woh­nungs­not eben seit 2015 durch zusätz­lich auf den Woh­nungs­markt drän­gen­de Migran­ten. Migran­ten, denen in der Mehr­heit kein Blei­be­recht zusteht. Die All­tags­pra­xis zeigt, abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber tau­chen in Deutsch­land unter. Und Abschie­bun­gen wer­den nicht kon­se­quent durch­ge­führt. Die Kom­mu­nen sol­len nun aus­ba­den, was die Frau ohne Eigen­schaf­ten in Ber­lin ange­rich­tet hat, die wei­ter­hin jeden Zuwan­de­rer her­ein­lässt. Jetzt spü­ren die Kom­mu­nen, dass sie es eben nicht schaf­fen, weil auch zu vie­le, vor allem Nicht­blei­be­be­rech­tig­te, her­ein­ge­las­sen wur­den und wei­ter­hin werden.

Wir machen dar­auf auf­merk­sam, dass sich Bund, Län­der, Städ­te und Gemein­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht aus­rei­chend um die Woh­nungs­not der­je­ni­gen geküm­mert haben, die hier schon län­ger leben. Zurecht wird von Benach­tei­lig­ten Kri­tik laut, dass für die hie­si­ge Bevöl­ke­rung zu wenig getan wird. Aber für Migran­ten sehr viel. Hören Sie sich ein­mal die Kla­gen von deut­schen Hartz-IV-Empfängern an, denen eine Woh­nung gekün­digt wird, nur weil sie 4 qm grö­ßer als erlaubt ist, und die danach auf dem Woh­nungs­markt kei­ne Blei­be fin­den. Das sind die Obdach­lo­sen von mor­gen. Wir sind der Auf­fas­sung, dass nicht vor­ran­gig Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den sol­len, für einen über­wie­gend gro­ßen Anteil nicht­blei­be­be­rech­tig­ter Migran­ten, aber die deut­sche Bevöl­ke­rung dabei zu kurz kommt bzw. ver­nach­läs­sigt wird. Wir geben wie­der und wie­der zu beden­ken, wir kön­nen nicht die gan­ze Welt ret­ten, weder mit Geld, noch mit Arbeit, noch mit Wohnungen.

Der Ansatz der Stadt „Ver­mie­te doch an die Stadt“ ist aber auch in der Sache falsch. Er ist falsch, weil die Stadt damit ins unter­neh­me­ri­sche Risi­ko geht. Die­sen Ansatz leh­nen wir ent­schie­den ab, weil die Stadt auf den Kos­ten bei Aus­fäl­len oder Schä­den in der Woh­nung sit­zen­bleibt. Das bestä­tigt auch Bür­ger­meis­ter Rolf Rich­ter, der im Sozi­al­aus­schuss erklär­te: „Es gibt Ver­mie­ter, die Angst haben, auf ihren Kos­ten sit­zen­zu­blei­ben oder die Mie­te nicht zu erhal­ten. Die­se Ängs­te wol­len wir neh­men, indem wir als Ver­trags­part­ner auf­tre­ten. Soll­te es dann zu Aus­fäl­len oder Schä­den in der Woh­nung kom­men, blei­ben die Kos­ten zunächst bei der Stadt hän­gen und nicht beim Besit­zer der Immobilie“.

Die­ses groß­zü­gi­ge Ange­bot ist ein aber­wit­zi­ges, denn die Stadt geht dabei, ich wie­der­ho­le, ins unter­neh­me­ri­sche Risi­ko und haf­tet auch noch für Schä­den, die durch Migran­ten ver­ur­sacht wer­den. Die­ses Ange­bot wer­den sicher nur Nai­ve anneh­men, den­ken wir doch an den Fall „Lighthouse-Hotel“ in Bens­heim. Die Fir­ma Streit hat­te sei­ner­zeit auch an den „siche­ren Mie­ter“ Kreis Berg­stra­ße ver­mie­tet und soll jetzt für die gel­tend gemach­ten Vandalismus-Schäden nicht von der Kreis­ver­wal­tung ent­schä­digt wer­den. Die juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu die­sem Vor­gang sind noch nicht abge­schlos­sen. Dort will man den durch Migran­ten ver­ur­sach­ten Scha­den nun her­ab­min­dern. Von 200.000 € auf 20.000 €. Nach dem Mot­to: alles nicht so schlimm, es war nur „jugend­li­cher Über­schwang“ der UMAs, der unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen, von denen wir übri­gens längst wis­sen, dass vie­le bereits im Erwach­se­nen­al­ter sind. Man kann Ver­mie­ter vor die­sem schein­bar groß­zü­gi­gen Ange­bot der Stadt nur war­nen. Poten­ti­el­le Ver­mie­ter, falls es die über­haupt gibt, soll­ten sich viel­leicht ein­mal an die Fir­ma Streit wenden.

Vie­len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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