Gewährung von Kirchenasyl stellt Rechtsbruch dar

Der AfD-Direktkandidat im Wahl­kreis 188 Berg­stra­ße für die Wah­len zum Deut­schen Bun­des­tag, Kreis- und Lan­des­spre­cher Rolf Kahnt aus Bens­heim, kri­ti­siert die Gewäh­rung von Kir­chen­asyl für abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber. Was auf Bun­des­ebe­ne bereits mehr­fach prak­ti­ziert wor­den sei, gesche­he nun auch im Land­kreis Berg­stra­ße, wie jüngst die Gewäh­rung von Kir­chen­asyl durch die evan­ge­li­sche Kir­che in Lorsch. Kahnt moniert, dass offen­bar unter dem Deck­man­tel und unter Beru­fung auf höchs­te Wer­te wie Tole­ranz, Frei­heit, Viel­falt, Gleich­heit oder Welt­of­fen­heit viel­fach Rechts­brü­che began­gen wer­den. „Mit Rechts­staat­lich­keit hat das nichts mehr zu tun, wenn rechts­gül­tig abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern durch die Hin­ter­tür ein Blei­be­recht gewährt wird, was ihnen nicht zusteht“, betont der Berg­strä­ßer AfD-Direktkandidat. Land­rat Chris­ti­an Engel­hardt hat sich kürz­lich glei­cher­ma­ßen kri­tisch gegen­über der Gewäh­rung von Kir­chen­asyl gegen­über abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern geäußert.

Kahnt moniert zudem, dass die kirch­li­chen Wohl­fahrts­ver­bän­de dank staat­li­cher Zuschüs­se an der Asyl­kri­se kräf­tig ver­dien­ten. Dass dem so sei, so Kahnt, sei all­ge­mein bekannt und inzwi­schen vie­le Male in den Medi­en publi­ziert wor­den. Unter dem Vor­wand der Nächs­ten­lie­be wer­de von der Abschie­bung betrof­fe­nen ille­ga­len Aus­län­dern Kir­chen­asyl gewährt. Das jüngs­te Bei­spiel aus Lorsch stel­le kei­nen Ein­zel­fall im Kreis Berg­stra­ße dar, so gewähr­te auch der katho­li­sche Pfar­rer Kern aus Bür­stadt unzu­läs­si­ger­wei­se Kirchenasyl.

Die Begrün­dung der evan­ge­li­schen Kir­che in Lorsch, einem abge­lehn­ten 19-jährigen Äthio­pi­er rechts­wid­rig Unter­schlupf zu gewäh­ren, sei, so Kahnt, „an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen“. Angeb­lich sei der Äthio­pi­er von einer Abschie­bung nach Ita­li­en „bedroht“. Nach Auf­fas­sung Kahnts gibt es mög­li­cher­wei­se hand­fes­te­re Moti­ve. Schließ­lich sei bekannt, dass es in Ita­li­en, ver­gli­chen mit Deutsch­land, erheb­lich gerin­ger aus­fal­len­de Sozi­al­leis­tun­gen gebe und damit „Ein­kom­mens­ver­lus­te“ ent­stün­den. Eines ist nach Ein­schät­zung Kahnts jedoch absurd, dass etwa in Ita­li­en Gefahr für Leib und Leben für Aus­län­der oder Asyl­be­wer­ber bestehe.

Abschlie­ßend erin­nert Kahnt dar­an, dass die im Grund­ge­setz fest­ge­schrie­be­ne Tren­nung von Staat und Kir­che eini­gen Kir­chen­ver­tre­tern offen­bar wesens­fremd sei. Auch Pfar­rer hät­ten sich jedoch glei­cher­ma­ßen an Recht und Gesetz zu hal­ten, wie alle Bür­ger. Wer sich einer beab­sich­tig­ten Abschie­bung ent­zie­he und durch Hel­fers­hel­fer auch noch unter­stützt wer­de, mahnt Kahnt an, ver­sto­ße gegen das Aus­län­der­recht und bege­he einen straf­be­wehr­ten Rechts­bruch. Kir­chen, die so han­del­ten, leis­te­ten mit ihrem Han­deln bewusst oder unbe­wusst Bei­hil­fe. Dass Kir­chen­asyl offen­bar von staat­li­chen Stel­len gedul­det wer­de, stel­le, so der Berg­strä­ßer AfD-Direktkandidat, einen Skan­dal dar.

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