Am 14. Februar 2019 habe ich im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage eingereicht, die Auskunft geben sollte über Beraterverträge der Landesregierung für die vergangene 19. Wahlperiode, wie auch über diejenigen, die in der 20. Wahlperiode Bestand haben.
Hintergrund der Anfrage war die Berichterstattung durch verschiedene Leitmedien, wonach die Bundesregierung gemäß einer Auflistung des Bundesfinanzministeriums von 2005 bis 2019 weit mehr als 1,1 Milliarden Euro für Berater- und Unterstützungsleistungen ausgegeben habe.
Die Beantwortung meiner Anfrage durch die Hessische Landesregierung ergab, dass in der letzten Wahlperiode 155 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 20 Millionen Euro an externe Unternehmen vergeben wurden. Den Löwenanteil hatten das durch die Grünen geführte Umweltministerium (39 Verträge zu insgesamt 5,8 Millionen Euro) und das von der CDU geführte Finanzministerium (45 Verträge zu insgesamt 5,4 Millionen Euro).
Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Landesregierung Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch auswärtige Expertisen einholt, solange die Vergabe von Aufträgen bestimmten Kriterien unterliegen. Mir ist bewusst, dass Beraterverträge außerhalb der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung dem Ziel dienen kann, konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers, sprich der einzelnen Ministerien, hinsichtlich praxisorientierter Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, die den Entscheidungsträgern Hilfen für die Umsetzung von Vorhaben geben.
Dennoch ist zu betonen, dass angesichts eines Kostenvolumens von 20 Millionen Euro für Beraterverträge deren Angemessenheit stets einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen, zumal Staatsminister Axel Wintermeyer bereits ankündigte, es sei eher noch mit einer höheren Summe für die 20. Wahlperiode zu rechnen. Ich rege deshalb an, dass für Beratungs- und Unterstützungsleistungen – wo dies möglich ist – auf eigene Ressourcen in den Ministerien zurückgegriffen wird. Schließlich geht es um Steuergelder.
Die ausführliche Beantwortung durch die Staatskanzlei können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.