Das Abitur – noch Gradmesser für Studierfähigkeit?

Am 05. März 2019 erreich­te uns eine Pres­se­an­fra­ge des Land­tags­kor­re­spon­den­ten der Frank­fur­ter Rund­schau zur „Qua­li­tät des Abiturs“. Er bezieht sich auf fol­gen­de Pas­sa­ge im Schwarz-Grünen Koali­ti­ons­ver­trag: „Wir wol­len das Abitur hin­sicht­lich sei­ner Qua­li­tät wei­ter stär­ken. Es muss nach wie vor der ver­läss­li­che Grad­mes­ser für die Stu­dier­fä­hig­keit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler sein. Dazu wer­den wir qua­li­täts­stei­gern­de Maß­nah­men in Zusam­men­ar­beit mit Exper­ten umsetzen.“

Die kon­kre­te Fra­ge­stel­lung des Kor­re­spon­den­ten hier­zu lau­te­te: „In der Öffent­lich­keit wer­den immer wie­der Zwei­fel geäu­ßert, ob das Abitur noch ein „ver­läss­li­cher Grad­mes­ser für die Stu­dier­fä­hig­keit“ ist, etwa was die Fähig­kei­ten der Absol­ven­ten in der Recht­schrei­bung angeht. Bestehen sol­che Zwei­fel auch aus Sicht Ihrer Frak­ti­on? Wel­che Schrit­te wären aus Sicht Ihrer Frak­ti­on erfor­der­lich?“ Nach­fol­gend mei­ne Ant­wort vom glei­chen Tag auf die aus bil­dungs­po­li­ti­scher Sicht sehr inter­es­san­te Fragestellung:

Wei­ter­le­sen

Gewalt an Hessens Schulen rückläufig?

Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage „Gewalt an Schulen“ durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juli 2019 lässt auf den ersten Blick Rückläufigkeit erkennen: so wurden im Jahr 2017 1.513 Gewaltdelikte an Hessens Schulen erfasst, hingegen liegt die Zahl für 2018 niedriger, nämlich bei 1.294 Fällen.

Auf den zweiten Blick erfährt man aus der Antwort des Kultusministeriums, dass dem Rückgang von 219 Fällen im Vergleich zu 2017 allerdings eine Zunahme der Opfer um insgesamt 160 entgegenstehen. Besonders auffällig ist, dass mit 646 Fällen im Jahr 2018 die weiblichen Opfer im Vergleich zu 2017 um 140 Fälle und die Anzahl der Opfer unter den Kindern (jünger als 14 Jahre) von 594 im Jahr 2017 um 131 auf 725 im Jahr 2018 angestiegen sind. Während die Anzahl der Vorfälle also abnahm, nahm insgesamt die Anzahl der Opfer von Gewaltdelikten an Schulen im Jahr 2018 dennoch zu.

Von einer Entspannung der Situation an Hessens Schulen kann demnach nicht wirklich die Rede sein. Im Vergleich zu 2017 mit insgesamt 6.079 Straftaten mit „Tatörtlichkeit Schule“ war der Rückgang auf 5.936 Fälle im Jahr 2018 nur marginal.

Bei den genannten Zahlen handelt es sich nur um solche Fälle, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden, mithin um Straftaten, die der Polizei auch tatsächlich bekannt wurden. Da Delikte wie Prügeleien auf dem Schulhof oder auch Diebstahl häufig nicht von Betroffenen zur polizeilichen Anzeige gebracht werden, dürfte die Dunkelziffer um einiges höher liegen.

Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gewaltprävention im schulischen Kontext zeigen bei weitem noch nicht die gewünschte Wirkung. Der Einsatz von UBUS-Kräften (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) an Grundschulen sowie weiterer Schulpsychologen können im besten Fall nur versuchen, Symptome zu beheben. Die Ursachen, die überwiegend in der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu finden sind, werden nicht angegangen.

Der eigentliche Auftrag der Schulen, die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, wird von Jahr zu Jahr bedauerlicherweise zugunsten einer durch verschiedene Ursachen erzwungenen sozialpädagogischen Betreuung vieler Schulpflichtigen zurückgedrängt.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 20. März 2019 durch den Hessischen Kultusminister vom 18. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Wie sieht es mit der Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen aus?

Geht es nach der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, ist die Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen nicht in Gefahr. Sie könne es auch gar nicht sein, es gelte schließlich das Hessische Hochschulgesetz (HHG) § 1 Abs. 2 (Satz 1), wonach Mitglieder und Angehörige der Hochschulen ihre Grundrechte nach Art. 5 Grundgesetz (Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit) wahrnehmen können.

So weit, so richtig. Wäre da im HHG § 1 Abs. 2 nicht Satz 2: „Die Inanspruchnahme der Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entbindet nicht von der Rücksicht auf die Rechte anderer und von der Beachtung der Regelungen, die das Zusammenleben in der Hochschule ordnen.“

Dieser Satz muss offenbar als Rechtfertigung einer lauten linksorientierten Minderheit an Hochschulen herhalten, jeglichen kritischen Diskurs über aus ihrer Sicht unliebsame Themen zu unterbinden. Oder es zumindest öffentlich und medienwirksam zu versuchen. Als Totschlagargument für solche Themen und Referenten kommen nicht selten Begriffe wie „Rassismus“, „antimuslimischer Rassismus“ oder „Rechtspopulismus“ zum Einsatz. Einfach ausgedrückt: Jegliche Meinung links der Mitte ist aus Sicht dieser Menschen eine „mangelnde Rücksicht auf ihre Rechte“ und ist nicht förderlich für „das Zusammenleben in der Hochschule“. Ergo muss man dagegen vorgehen.

So geschehen am 25. April 2019 an der Goethe-Universität in Frankfurt. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam und Direktorin des Instituts für Ethnologie an der Goethe-Universität Frankfurt, plante für den 08. Mai 2019 eine Konferenz unter dem Thema „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung“. Diskutieren sollten hochkarätige deutsche und muslimische Befürworter und Gegner des Kopftuchs. Alleine das Thema löste einen Beißreflex unter der mutmaßlich linken und muslimischen Studentenschaft aus, die in der öffentlichen Rufmordkampagne „Schröter_raus“ gipfelte. Außer der Absage der Konferenz wurde vehement die Enthebung Prof. Schröters von ihrer Position an der Goethe-Universität gefordert. Der Vorwurf: „Anti-muslimischer Rassismus“. Die Minderheit, die diese Rufmordkampagne an einer der renommiertesten Forscherinnen ihres Gebiets lostrat, scheute sich nicht, zu beanspruchen, sie spräche für alle Studenten.

Die Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Birgitta Wolff, verteidigte in einem offenen Statement die Meinungsfreiheit an ihrer Hochschule, die Konferenz konnte stattfinden.

Im Oktober 2017 musste allerdings eine ebenfalls von Prof. Schröter an der Goethe-Universität geplante Veranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, nach Protest von 60 Wissenschaftlern abgesagt werden.

Die beiden genannten Vorfälle sind nicht die Einzigen ihrer Art, sollen aber exemplarisch aufzeigen, wie durch eine Minderheit versucht wird, eine linke Diskurshoheit an Universitäten und Hochschulen durchzusetzen. Mit gesetzlich garantierter Freiheit der Forschung hat dies freilich nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund habe ich am 02. Mai 2019 eine Kleine Anfrage „Goethe-Universität Frankfurt: Besorgniserregender Trend gegen die Meinungsfreiheit“ an die Landesregierung eingereicht. Diese sowie die ausführliche Beantwortung durch die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst vom 19. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

Mangelndes Interesse an Integrations- und Sprachkursen

20.906 in Hessen lebende Migranten mit guter Bleibeperspektive begannen im Jahr 2018 einen für sie kostenlosen Integrationskurs. Das ist eine magere Quote von 29,4%. 20,2% der Teilnehmenden nahmen an einem Alphabetisierungskurs teil, sie müssen zunächst Lesen und Schreiben lernen. Das kann an unterschiedlichen Faktoren liegen: Geringe Bildung im Heimatland und/oder sie können nur arabische Schriftzeichen lesen und schreiben.

Nur gut die Hälfte dieser Teilnehmer, 56,4%, erreichte mit Beendigung des Kurses das Sprachlevel B1 (einfache Verständigung über vertraute Themen). Da das B1-Level in vielen Fällen nur mündlich erreicht wird, bleibt den Menschen zum Beispiel die Aufnahme in eine Berufsschule häufig verwehrt. So kommen im Arbeitsmarkt, wenn überhaupt, nur Helfertätigkeiten im Niedriglohnsektor in Betracht.

Bei den geduldeten Migranten (0,23%) und Migranten mit Aufenthaltserlaubnis (1,44%) sieht die Teilnehmerquote noch deutlich schlechter aus.

Die Zahlen belegen, dass eine erfolgreiche Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt in weiter Ferne liegt. Es reicht nicht, Migranten in Deutschland aufzunehmen und sie anschließend in den Sozialsystemen zu belassen. Maßnahmen sowohl des Bundes als auch der Landesregierung müssen auf eine bessere Integration abzielen. Dazu gehört, dass das Interesse der Migranten zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen deutlich erhöht wird.

Die ausführliche Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch den Minister für Soziales und Integration können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen. Siehe auch unter dem Menüpunkt „Pressemitteilungen“.

20 Millionen Euro für Beraterverträge

Am 14. Februar 2019 habe ich im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage eingereicht, die Auskunft geben sollte über Beraterverträge der Landesregierung für die vergangene 19. Wahlperiode, wie auch über diejenigen, die in der 20. Wahlperiode Bestand haben.

Hintergrund der Anfrage war die Berichterstattung durch verschiedene Leitmedien, wonach die Bundesregierung gemäß einer Auflistung des Bundesfinanzministeriums von 2005 bis 2019 weit mehr als 1,1 Milliarden Euro für Berater- und Unterstützungsleistungen ausgegeben habe.

Die Beantwortung meiner Anfrage durch die Hessische Landesregierung ergab, dass in der letzten Wahlperiode 155 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 20 Millionen Euro an externe Unternehmen vergeben wurden. Den Löwenanteil hatten das durch die Grünen geführte Umweltministerium (39 Verträge zu insgesamt 5,8 Millionen Euro) und das von der CDU geführte Finanzministerium (45 Verträge zu insgesamt 5,4 Millionen Euro).

Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Landesregierung Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch auswärtige Expertisen einholt, solange die Vergabe von Aufträgen bestimmten Kriterien unterliegen. Mir ist bewusst, dass Beraterverträge außerhalb der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung dem Ziel dienen kann, konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers, sprich der einzelnen Ministerien, hinsichtlich praxisorientierter Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, die den Entscheidungsträgern Hilfen für die Umsetzung von Vorhaben geben.

Dennoch ist zu betonen, dass angesichts eines Kostenvolumens von 20 Millionen Euro für Beraterverträge deren Angemessenheit stets einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen, zumal Staatsminister Axel Wintermeyer bereits ankündigte, es sei eher noch mit einer höheren Summe für die 20. Wahlperiode zu rechnen. Ich rege deshalb an, dass für Beratungs- und Unterstützungsleistungen – wo dies möglich ist – auf eigene Ressourcen in den Ministerien zurückgegriffen wird. Schließlich geht es um Steuergelder.

Die ausführliche Beantwortung durch die Staatskanzlei können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.