Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wer hätte das gedacht: Schule schwänzen wird zum Regelfall. Die Älteren unter uns wissen noch, wie schwer das Schwänzen früher war und welche Folgen es nach sich zog. Heute geht es viel einfacher: freitags wird „blau gemacht“, statt am regulären Unterricht teilzunehmen. Ein Zauberwort hilft dabei, was nicht Schule machen darf. Ist ein Sommer mal ein richtiger warmer Sommer, dann ist das eine Katastrophe, wenn im November der erste Schnee fällt, steht eine Eiszeit bevor. Wer noch anschaulicheres benötigt, der betrachte sich Fotos von Eisbären mit Jungen auf treibenden Eisschollen oder Staus auf Autobahnen. Das Zauberwort heißt „Klimawandel“ oder „Klimaschutz“, wie es einem gefällt.
In der gestrigen Plenarsitzung gefiel es einigen, das Hohe Lied über eine 16jährige Schwedin zu singen, die seit 24 Wochen freitags nicht mehr zur Schule geht. Wir wissen, Schweden ist nicht mehr das, was es einmal war. Doch darum soll es hier nicht gehen. Es geht um Unterrichtsausfall, der sonst hier so heftig beklagt wird. Können wir uns das leisten, haben wir nicht schon zu viele gescheiterte Bildungsbiographien und Soziologiestudenten ohne Abschlüsse?
Der Vorwand fürs Schuleschwänzen heißt: „Fridays for future“. Wir halten dem entgegen, unsere Kids haben „no future“, wenn sie später einmal über keine berufliche Qualifikation verfügen, dafür aber über Dauerkarten mit beglaubigten Demoteilnahmen. Ja, das kommt bei Bildungspolitikern raus, die es ernst meinen mit: „Hey, teachers, leave us kids alone“.
Um es vorneweg klar zu stellen: niemand spricht jungen Menschen das Recht auf Demonstrationen ab. Und freuen darf man sich gewiss, dass sich junge Menschen für Politik interessieren. Aber wegen des „Klimaschutzes“ den Unterricht zu boykottieren, ist nicht nur falsch, es verstößt gegen die allgemeine Schulpflicht: § 69 Abs. 4 des HSchG regelt deutlich: „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.“ Zu meinem Erstaunen, sehen einige das anders, wie man gestern vernehmen musste.
Das Fehlverhalten wird auch nicht besser, wenn es nun „Schulstreik“ genannt wird. Weder Schülern, noch Lehrern, steht ein „Streikrecht“ zu.
Zwar können Schüler nach § 69 Abs. 3 aus besonderen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden, doch auch das ist klar: ein Recht auf Demonstrationen während der Unterrichtszeit fällt nicht unter diesen Begriff.
Auch ein Recht auf Spontandemos während der Unterrichtszeit, so der Stuttgarter Verfassungsrechtler Holger Zuck, hätten Schüler nur dann, wenn die Demo nach dem Unterricht „zu spät käme“. Aber auch das ist bei den Demos für den Klimaschutz definitiv nicht der Fall.
Eigentlich ist dazu alles Notwendige gesagt. Doch für die, die vielleicht noch Näheres wissen möchten, zusätzliche Hinweise:
- Es fällt zusätzlich Unterricht aus.
- Schulleitungen, die das „Schule schwänzen“ dennoch tolerieren, verstoßen gegen rechtlich bindende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1973. Auch der stellv. Pressesprecher des Hessischen Kultusministeriums ließ anlässlich der „Friday for Future“-Demos verlautbaren, dass „grundsätzlich die Schulpflicht gilt“.
- Es tut Not, in Erinnerung zu rufen, dass Schulen weltanschaulich neutral sein müssen. Die Schülerdemos während der Unterrichtszeit verstoßen gegen die Neutralitätspflicht der Schulen.
- Mit freitäglichen Schülerdemos während der Unterrichtszeit lassen sich junge Menschen vor den Karren der Klimalobby und deren Ziele spannen.
- Freitäglich sich wiederholende Demos während der Unterrichtszeit bergen die Gefahr eines „Gewohnheitsrechts“. Wir können und wollen es nicht verantworten, dass Schüler instrumentalisiert werden. Ideologien sind damit Tür und Tor geöffnet werden.
- und letztes: es ist nicht auszuschließen, dass bei den freitäglichen Demos Schüler, Eltern und Lehrer Repressionen ausgesetzt sind, wenn sie an diesen Demos nicht teilnehmen. Das wollen wir nicht dulden.
Aus dem Vorgetragenen folgt: wir fordern den Kultusminister auf, Schulleitungen anzuweisen, dass Demos während der Unterrichtszeit unzulässig sind und weitere Verstöße durchaus Sanktionen nach sich ziehen können.