Rede Rolf Kahnt, MdL, am 07.02.2019 im Hessischen Landtag, Aktuelle Stunde: „Schülerdemos während der Unterrichtszeit“

 

Herr Prä­si­dent,

ver­ehr­te Kol­le­gin­nen und Kollegen,

 

wer hät­te das gedacht: Schu­le schwän­zen wird zum Regel­fall. Die Älte­ren unter uns wis­sen noch, wie schwer das Schwän­zen frü­her war und wel­che Fol­gen es nach sich zog. Heu­te geht es viel ein­fa­cher: frei­tags wird „blau gemacht“, statt am regu­lä­ren Unter­richt teil­zu­neh­men. Ein Zau­ber­wort hilft dabei, was nicht Schu­le machen darf. Ist ein Som­mer mal ein rich­ti­ger war­mer Som­mer, dann ist das eine Kata­stro­phe, wenn im Novem­ber der ers­te Schnee fällt, steht eine Eis­zeit bevor. Wer noch anschau­li­che­res benö­tigt, der betrach­te sich Fotos von Eis­bä­ren mit Jun­gen auf trei­ben­den Eis­schol­len oder Staus auf Auto­bah­nen. Das Zau­ber­wort heißt „Kli­ma­wan­del“ oder „Kli­ma­schutz“, wie es einem gefällt.

 

In der gest­ri­gen Ple­nar­sit­zung gefiel es eini­gen, das Hohe Lied über eine 16jährige Schwe­din zu sin­gen, die seit 24 Wochen frei­tags nicht mehr zur Schu­le geht. Wir wis­sen, Schwe­den ist nicht mehr das, was es ein­mal war. Doch dar­um soll es hier nicht gehen. Es geht um Unter­richts­aus­fall, der sonst hier so hef­tig beklagt wird. Kön­nen wir uns das leis­ten, haben wir nicht schon zu vie­le geschei­ter­te Bil­dungs­bio­gra­phien und Sozio­lo­gie­stu­den­ten ohne Abschlüsse?

 

Der Vor­wand fürs Schu­le­schwän­zen heißt: „Fri­days for future“. Wir hal­ten dem ent­ge­gen, unse­re Kids haben „no future“, wenn sie spä­ter ein­mal über kei­ne beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, dafür aber über Dau­er­kar­ten mit beglau­big­ten Demo­teil­nah­men. Ja, das kommt bei Bil­dungs­po­li­ti­kern raus, die es ernst mei­nen mit: „Hey, tea­chers, lea­ve us kids alone“.

 

Um es vor­ne­weg klar zu stel­len: nie­mand spricht jun­gen Men­schen das Recht auf Demons­tra­tio­nen ab. Und freu­en darf man sich gewiss, dass sich jun­ge Men­schen für Poli­tik inter­es­sie­ren. Aber wegen des „Kli­ma­schut­zes“ den Unter­richt zu boy­kot­tie­ren, ist nicht nur falsch, es ver­stößt gegen die all­ge­mei­ne Schul­pflicht: § 69 Abs. 4 des HSchG regelt deut­lich: „Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßig am Unter­richt teil­zu­neh­men.“ Zu mei­nem Erstau­nen, sehen eini­ge das anders, wie man ges­tern ver­neh­men musste.

 

Das Fehl­ver­hal­ten wird auch nicht bes­ser, wenn es nun „Schul­streik“ genannt wird. Weder Schü­lern, noch Leh­rern, steht ein „Streik­recht“ zu.

 

Zwar kön­nen Schü­ler nach § 69 Abs. 3 aus beson­de­ren Grün­den vom Unter­richt beur­laubt wer­den, doch auch das ist klar: ein Recht auf Demons­tra­tio­nen wäh­rend der Unter­richts­zeit fällt nicht unter die­sen Begriff.

 

Auch ein Recht auf Spon­tan­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit, so der Stutt­gar­ter Ver­fas­sungs­recht­ler Hol­ger Zuck, hät­ten Schü­ler nur dann, wenn die Demo nach dem Unter­richt „zu spät käme“. Aber auch das ist bei den Demos für den Kli­ma­schutz defi­ni­tiv nicht der Fall.

 

Eigent­lich ist dazu alles Not­wen­di­ge gesagt. Doch für die, die viel­leicht noch Nähe­res wis­sen möch­ten, zusätz­li­che Hinweise:

 

  1. Es fällt zusätz­lich Unter­richt aus.

 

  1. Schul­lei­tun­gen, die das „Schu­le schwän­zen“ den­noch tole­rie­ren, ver­sto­ßen gegen recht­lich bin­den­de Beschlüs­se der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz aus dem Jahr 1973. Auch der stellv. Pres­se­spre­cher des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums ließ anläss­lich der „Fri­day for Future“-Demos ver­laut­ba­ren, dass „grund­sätz­lich die Schul­pflicht gilt“.

 

  1. Es tut Not, in Erin­ne­rung zu rufen, dass Schu­len welt­an­schau­lich neu­tral sein müs­sen. Die Schü­ler­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit ver­sto­ßen gegen die Neu­tra­li­täts­pflicht der Schulen.

 

  1. Mit frei­täg­li­chen Schü­ler­de­mos wäh­rend der Unter­richts­zeit las­sen sich jun­ge Men­schen vor den Kar­ren der Kli­ma­lob­by und deren Zie­le spannen.

 

  1. Frei­täg­lich sich wie­der­ho­len­de Demos wäh­rend der Unter­richts­zeit ber­gen die Gefahr eines „Gewohn­heits­rechts“. Wir kön­nen und wol­len es nicht ver­ant­wor­ten, dass Schü­ler instru­men­ta­li­siert wer­den. Ideo­lo­gien sind damit Tür und Tor geöff­net werden.

 

  1. und letz­tes: es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass bei den frei­täg­li­chen Demos Schü­ler, Eltern und Leh­rer Repres­sio­nen aus­ge­setzt sind, wenn sie an die­sen Demos nicht teil­neh­men. Das wol­len wir nicht dulden.

 

Aus dem Vor­ge­tra­ge­nen folgt: wir for­dern den Kul­tus­mi­nis­ter auf, Schul­lei­tun­gen anzu­wei­sen, dass Demos wäh­rend der Unter­richts­zeit unzu­läs­sig sind und wei­te­re Ver­stö­ße durch­aus Sank­tio­nen nach sich zie­hen können.