Der AfD-Direktkandidat im Wahlkreis 188 Bergstraße für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, Kreis- und Landessprecher Rolf Kahnt aus Bensheim, kritisiert die Gewährung von Kirchenasyl für abgelehnte Asylbewerber. Was auf Bundesebene bereits mehrfach praktiziert worden sei, geschehe nun auch im Landkreis Bergstraße, wie jüngst die Gewährung von Kirchenasyl durch die evangelische Kirche in Lorsch. Kahnt moniert, dass offenbar unter dem Deckmantel und unter Berufung auf höchste Werte wie Toleranz, Freiheit, Vielfalt, Gleichheit oder Weltoffenheit vielfach Rechtsbrüche begangen werden. „Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun, wenn rechtsgültig abgelehnten Asylbewerbern durch die Hintertür ein Bleiberecht gewährt wird, was ihnen nicht zusteht“, betont der Bergsträßer AfD-Direktkandidat. Landrat Christian Engelhardt hat sich kürzlich gleichermaßen kritisch gegenüber der Gewährung von Kirchenasyl gegenüber abgelehnten Asylbewerbern geäußert.
Kahnt moniert zudem, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände dank staatlicher Zuschüsse an der Asylkrise kräftig verdienten. Dass dem so sei, so Kahnt, sei allgemein bekannt und inzwischen viele Male in den Medien publiziert worden. Unter dem Vorwand der Nächstenliebe werde von der Abschiebung betroffenen illegalen Ausländern Kirchenasyl gewährt. Das jüngste Beispiel aus Lorsch stelle keinen Einzelfall im Kreis Bergstraße dar, so gewährte auch der katholische Pfarrer Kern aus Bürstadt unzulässigerweise Kirchenasyl.
Die Begründung der evangelischen Kirche in Lorsch, einem abgelehnten 19-jährigen Äthiopier rechtswidrig Unterschlupf zu gewähren, sei, so Kahnt, „an den Haaren herbeigezogen“. Angeblich sei der Äthiopier von einer Abschiebung nach Italien „bedroht“. Nach Auffassung Kahnts gibt es möglicherweise handfestere Motive. Schließlich sei bekannt, dass es in Italien, verglichen mit Deutschland, erheblich geringer ausfallende Sozialleistungen gebe und damit „Einkommensverluste“ entstünden. Eines ist nach Einschätzung Kahnts jedoch absurd, dass etwa in Italien Gefahr für Leib und Leben für Ausländer oder Asylbewerber bestehe.
Abschließend erinnert Kahnt daran, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Trennung von Staat und Kirche einigen Kirchenvertretern offenbar wesensfremd sei. Auch Pfarrer hätten sich jedoch gleichermaßen an Recht und Gesetz zu halten, wie alle Bürger. Wer sich einer beabsichtigten Abschiebung entziehe und durch Helfershelfer auch noch unterstützt werde, mahnt Kahnt an, verstoße gegen das Ausländerrecht und begehe einen strafbewehrten Rechtsbruch. Kirchen, die so handelten, leisteten mit ihrem Handeln bewusst oder unbewusst Beihilfe. Dass Kirchenasyl offenbar von staatlichen Stellen geduldet werde, stelle, so der Bergsträßer AfD-Direktkandidat, einen Skandal dar.