Gewährung von Kirchenasyl stellt Rechtsbruch dar

Der AfD-Direktkandidat im Wahl­kreis 188 Berg­stra­ße für die Wah­len zum Deut­schen Bun­des­tag, Kreis- und Lan­des­spre­cher Rolf Kahnt aus Bens­heim, kri­ti­siert die Gewäh­rung von Kir­chen­asyl für abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber. Was auf Bun­des­ebe­ne bereits mehr­fach prak­ti­ziert wor­den sei, gesche­he nun auch im Land­kreis Berg­stra­ße, wie jüngst die Gewäh­rung von Kir­chen­asyl durch die evan­ge­li­sche Kir­che in Lorsch. Kahnt moniert, dass offen­bar unter dem Deck­man­tel und unter Beru­fung auf höchs­te Wer­te wie Tole­ranz, Frei­heit, Viel­falt, Gleich­heit oder Welt­of­fen­heit viel­fach Rechts­brü­che began­gen wer­den. „Mit Rechts­staat­lich­keit hat das nichts mehr zu tun, wenn rechts­gül­tig abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern durch die Hin­ter­tür ein Blei­be­recht gewährt wird, was ihnen nicht zusteht“, betont der Berg­strä­ßer AfD-Direktkandidat. Land­rat Chris­ti­an Engel­hardt hat sich kürz­lich glei­cher­ma­ßen kri­tisch gegen­über der Gewäh­rung von Kir­chen­asyl gegen­über abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern geäußert.
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Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist gescheitert!

Deutsch­land ist auf­grund sei­ner geo­gra­fi­schen Lage, sei­ner Geschich­te, Bevöl­ke­rung und dich­ten Besie­de­lung kein klas­si­sches Ein­wan­de­rungs­land, erst recht nicht als Ziel einer Mas­sen­ein­wan­de­rung, wie wir sie im Jahr 2015 sowie in den fol­gen­den Jah­ren trotz Schlie­ßun­gen ver­schie­de­ner Migra­ti­ons­rou­ten erlebt haben. Den­noch wan­dern seit Jahr­zehn­ten Men­schen nach Deutsch­land ein, ohne dass es dafür einen ent­spre­chen­den Rechts­rah­men gäbe. Kana­da und Aus­tra­li­en sind Vor­bil­der dar­in, wie Ein­wan­de­rungs­län­der eine gesellschafts-, sozial- und arbeits­markt­ver­träg­li­che Ein­wan­de­rung regeln. Der deut­sche „Son­der­weg“ hin­ge­gen führt bis­her fast aus­schließ­lich zu einer Ein­wan­de­rung in die Sozi­al­sys­te­me und den Nied­rig­lohn­sek­tor, anstatt in den qua­li­fi­zier­ten Arbeitsmarkt.
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Politische Willensbildung an einem Bergsträßer Gymnasium?

Offe­ner Brief an die Schul­lei­tung, sowie an die Lehr­kräf­te und an die Schü­ler des Lam­pert­hei­mer Lessing-Gymnasiums

Sehr geehr­te Damen und Her­ren der Schulleitung,
sehr geehr­te Damen und Her­ren Lehrkräfte,
lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

mit gro­ßem Bedau­ern neh­me ich die Absa­ge der Schul­lei­tung des Lam­pert­hei­mer Lessing-Gymnasiums zur Kennt­nis, kei­ner­lei Dis­kus­si­on zwi­schen den Berg­strä­ßer Bun­des­tags­kan­di­da­ten und den Ober­stu­fen­schü­lern im Vor­feld der Bun­des­tags­wah­len im Lessing-Gymnasium, wie es heißt „aus juris­ti­schen Grün­den“, statt­fin­den las­sen zu wollen.

Ich mah­ne als vor knapp drei Jah­ren pen­sio­nier­ter Stu­di­en­rat für u. a. Poli­tik und Wirt­schaft an, dass mit die­ser nicht nach­voll­zieh­ba­ren und ein­sei­ti­gen Absa­ge den Schü­lern des Lam­pert­hei­mer Gym­na­si­ums grund­sätz­lich die Mög­lich­keit zur poli­ti­schen Mei­nungs­bil­dung – noch dazu vor einer wich­ti­gen Bun­des­tags­wahl – genom­men wird. In die­sem Zusam­men­hang möch­te ich auf­merk­sam machen auf Arti­kel 21 (1) des Grund­ge­set­zes, in dem der Gesetz­ge­ber aus­drück­lich nie­der­legt, dass Par­tei­en bei der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung mit­wir­ken, zudem auf die Bil­dungs­stät­te „Gym­na­si­um“ an sich. Ihr land­auf, land­ab häu­fig vor­ge­tra­ge­ner höhe­rer Bil­dungs­an­spruch wird mit der nicht nach­voll­zieh­ba­ren Maß­nah­me der Schul­lei­tung bewusst aus­ge­blen­det. Dabei soll­ten Bil­dungs­auf­trä­ge kei­nes­wegs unter­be­lich­tet blei­ben, stel­len sie doch maß­geb­li­che Leit­li­ni­en für alle ver­ant­wort­lich Unter­rich­ten­den dar, die es ein­zu­lö­sen gilt, um einem päd­ago­gi­schen wie didak­ti­schen Bil­dungs­an­spruch gerecht zu werden.
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