Wie sieht es mit der Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen aus?

Geht es nach der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, ist die Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen nicht in Gefahr. Sie könne es auch gar nicht sein, es gelte schließlich das Hessische Hochschulgesetz (HHG) § 1 Abs. 2 (Satz 1), wonach Mitglieder und Angehörige der Hochschulen ihre Grundrechte nach Art. 5 Grundgesetz (Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit) wahrnehmen können.

So weit, so richtig. Wäre da im HHG § 1 Abs. 2 nicht Satz 2: „Die Inanspruchnahme der Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entbindet nicht von der Rücksicht auf die Rechte anderer und von der Beachtung der Regelungen, die das Zusammenleben in der Hochschule ordnen.“

Dieser Satz muss offenbar als Rechtfertigung einer lauten linksorientierten Minderheit an Hochschulen herhalten, jeglichen kritischen Diskurs über aus ihrer Sicht unliebsame Themen zu unterbinden. Oder es zumindest öffentlich und medienwirksam zu versuchen. Als Totschlagargument für solche Themen und Referenten kommen nicht selten Begriffe wie „Rassismus“, „antimuslimischer Rassismus“ oder „Rechtspopulismus“ zum Einsatz. Einfach ausgedrückt: Jegliche Meinung links der Mitte ist aus Sicht dieser Menschen eine „mangelnde Rücksicht auf ihre Rechte“ und ist nicht förderlich für „das Zusammenleben in der Hochschule“. Ergo muss man dagegen vorgehen.

So geschehen am 25. April 2019 an der Goethe-Universität in Frankfurt. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam und Direktorin des Instituts für Ethnologie an der Goethe-Universität Frankfurt, plante für den 08. Mai 2019 eine Konferenz unter dem Thema „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung“. Diskutieren sollten hochkarätige deutsche und muslimische Befürworter und Gegner des Kopftuchs. Alleine das Thema löste einen Beißreflex unter der mutmaßlich linken und muslimischen Studentenschaft aus, die in der öffentlichen Rufmordkampagne „Schröter_raus“ gipfelte. Außer der Absage der Konferenz wurde vehement die Enthebung Prof. Schröters von ihrer Position an der Goethe-Universität gefordert. Der Vorwurf: „Anti-muslimischer Rassismus“. Die Minderheit, die diese Rufmordkampagne an einer der renommiertesten Forscherinnen ihres Gebiets lostrat, scheute sich nicht, zu beanspruchen, sie spräche für alle Studenten.

Die Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Birgitta Wolff, verteidigte in einem offenen Statement die Meinungsfreiheit an ihrer Hochschule, die Konferenz konnte stattfinden.

Im Oktober 2017 musste allerdings eine ebenfalls von Prof. Schröter an der Goethe-Universität geplante Veranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, nach Protest von 60 Wissenschaftlern abgesagt werden.

Die beiden genannten Vorfälle sind nicht die Einzigen ihrer Art, sollen aber exemplarisch aufzeigen, wie durch eine Minderheit versucht wird, eine linke Diskurshoheit an Universitäten und Hochschulen durchzusetzen. Mit gesetzlich garantierter Freiheit der Forschung hat dies freilich nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund habe ich am 02. Mai 2019 eine Kleine Anfrage „Goethe-Universität Frankfurt: Besorgniserregender Trend gegen die Meinungsfreiheit“ an die Landesregierung eingereicht. Diese sowie die ausführliche Beantwortung durch die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst vom 19. Juni 2019 können Sie unter dem Menüpunkt „Beantwortete Anfragen“ nachlesen.

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